Was ist ein Unfall?
Die private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr bei einem Unfall. Gemäß den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) liegt dann ein Unfall vor wenn ein
- plötzlich
- von außen auf den Körper einwirkendes
- Ereignis
- zu einer unfreiwillig
- erlittenen Gesundheitsschädigung führt.
Ferner liegt nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) ebenfalls ein Unfall vor wenn durch
- erhöhte Kraftanstrengung
- die Wirbelsäule oder ein Gelenk an den Gliedmaßen verrenkt wird,
- oder wenn durch die erhöhte Kraftanstrengung Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder gezerrt oder zerrissen werden.
Ferner gilt eine Erweiterung des Unfallbegriffs für Kinder bis zum 10. Lebensjahr:
- Vergiftungen infolge einer Einnahme durch den Schlund sind aus dem Versicherungsumfang normalerweise ausgeschlossen und gelten somit nicht als Unfall. Nehmen aber Kinder bis zum 10. Lebensjahr versehentlich Giftstoffe durch den Schlund ein, so fallen durch diese Vergiftung hervorgerufene Gesundheitsschädigungen unter den Schutz der Unfallversicherung.
In den Tarif- und Risikobeschreibungen einzelner privater Versicherer können diese Regelungen noch weitgehender und kundenfreundlicher für die private Unfallversicherung vereinbart werden.