Information zu gesetzliche und private Unfallversicherung
Berufsgenossenschaften, Gemeinde-, Unfall- und Versicherungsverbände sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Pflichtversicherung). Die versicherten Personen dieser Pflichtversicherung sind Beschäftigte, Kinder während des Besuches von Kindertagesstätten, Wehr- und Zivildienstleistende, Schüler und Studenten.
Der Versicherungsschutz besteht nur auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit.
Als Selbständiger, Ruheständler oder Hausfrau sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung nicht versichert.
Im Gegensatz dazu, besteht für die versicherten Personen der privaten Unfallversicherung Versicherungsschutz weltweit und rundum die Uhr.
Gegenüberstellung von gesetzliche und private Unfallversicherung
| Gesetzliche Unfallversicherung |
Private Unfallversicherung |
|
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, wie hauptsächlich von Berufsgenossenschaften und Gemeindeverbänden getragen wird. |
Die Versicherer der privaten Unfallversicherung unterliegen dem freien Wettbewerb. |
Geltungsbereich
Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt nur in Deutschland und nicht während der Freizeit. |
Geltungsbereich Bei der privaten Unfallversicherung sind Sie weltweit 24 Stunden am Tag geschützt. |
Versicherte Personen
Versicherungspflichtige Personen sind diejenigen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Ebenfalls versichert sind Kinder in Kinderkrippen, Horten und Kindergärten, Schüler und Studenten. Beamten wird im Rahmen der beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften ein gleichwertiger Versicherungsschutz geboten. Oft besteht nach der Satzung der Träger die Möglichkeit zur freiwilligen Unfallversicherung. |
Versicherte Personen
In der privaten Unfallversicherung kann sich grundsätzlich Jeder versichern. Sie steht auch denen, die vom Gesetz nicht versichert sind wie z.B. Kinder, Hausfrauen, Selbstständigen usw. offen. |
Beitragszahler
Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich über die Beiträge der Arbeitgeber. Die Beiträge richten sich nach der Höhe des Arbeitsentgelts und der Gefahrensituation des Betriebes. |
Beitragszahler Bei der privaten Unfallversicherung zahlt jeder Versicherungsnehmer seine Beiträge selbst. Die Höhe ist von der vereinbarten Versicherungsleistung und dem ausgeübten Beruf bzw. Hobby des Versicherten abhängig. |
Leistungszahlung
Leistungen werden erst bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% gezahlt.
Verletzungsgeld
Verletzungsgeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, wenn der Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt erhält.
Verletzungsrente
Ist der Verletzte länger als 26 Wochen nach einem Arbeitsunfall in der Erwerbsfähigkeit gemindert und beträgt die Minderung mindestens 20% erhält der Verletzte Verletzungsrente.
Bei 100% Erwerbsunfähigkeit wird in der Regel die Vollrente gezahlt. Die Vollrente beträgt 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes, der sich aus Arbeitsentgelt und dem Arbeitseinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Unfall zusammensetzt.
Liegt nur eine Teilerwerbsunfähigkeit vor, wird eine Teilrente entsprechend des Grades der Erwerbsminderung gezahlt. |
Leistungszahlung Bereits bei einem Invaliditätsgrad von 1% können Leistungen erfolgen. |
Leistungen an die Hinterbliebenen Sterbegeld
Wird in Höhe von 1/7 der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße gezahlt.
Witwen/-Witwerrente Wird in Höhe von 30-40% des Jahresarbeitsverdienstes gezahlt.
Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr in Höhe von 30% des Jahresarbeitsverdienstes bei Vollwaisen bzw. 20% bei Halbwaisen. |
Zusatzleistungen
wie die zusätzliche Kapitalzahlung bei Unfalltod können bei tatsächlichem Bedarf mitversichert werden. (Zur wirksamen Absicherung der Hinterbliebenen ist aber unserer Meinung nach eine Risikolebensversicherung besser geeignet.)
|
|
Sonstige Leistungen:
Unfallverhütung, Heilbehandlungskosten, Rehabilitation/ Umschulung