Todesfallleistungen

Wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach einem Unfall, bzw. an den Folgen des Unfalls, verstirbt kommt es zur Auszahlung der Todesfallleistung.


Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Versicherer innerhalb von 48 Stunden über den Tod des Versicherten informiert wird. Diese Information muss auch dann an den Versicherer gegeben werden, wenn der Unfall bereits angezeigt wurde.


Ferner muss dem Versicherer das Recht zugestanden werden, eine Obduktion durchführen zu lassen.


Wird eine vereinbarte Todesfallleistung an den Verstorbenen und somit an seine Erben ausgezahlt, unterliegt diese Zahlung der Erbschaftssteuer.


Wird die Zahlung nicht an den Verstorbenen sondern beispielsweise an die Ehefrau ausgezahlt, ist diese Zahlung erbschaftssteuerfrei.


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