Die rechtlichen Grundlagen zur Unfallversicherung basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Ferner kommen dazu die Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer. In diesen Bedingungen werden Regelungen vereinbart, die über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen und die für das jeweilige Versicherungsunternehmen gelten. Ferner bieten immer mehr Versicherer für bestimmte Tarife Sonderregelungen an.
Diese Fülle von unterschiedlichen Bedingungen und Tarifen machen die Vergleichbarkeit unter den Versicherern nicht leicht.
Wir bieten Ihnen auf unserer Seite Versicherungsvergleiche und Informationen für die private Unfallversicherung an.
Das Vertragsrecht ist eine rechtlich wichtige Grundlage für die private Unfallversicherung. Drei Arten von Willenserklärungen betreffen einen Versicherungsvertrag.
Der Antragsteller erklärt mit dem Antrag seinen Willen, einen Vertrag zu schließen. Durch den Versicherungsschein oder ein Antragsannahmeschreiben bestätigt der Versicherer die Annahme des Antrages.
Die Kündigung eines Vertrages ist gültig, wenn sie von einem Vertragspartner schriftlich ausgesprochen wird.
