Invaliditätsleistung

Wenn es innerhalb eines Jahres nach einem Unfall zu dauerhaften körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen (Invalidität) kommt, erfolgt die Auszahlung der Invaliditätssumme. Die Höhe der Auszahlung (Invaliditätsleistung) richtet sich nach dem Grad der Invalidität, die anhand der Gliedertaxe bemessen wird. Die Bemessung der Invalidität beim Verlust von geistigen Fähigkeiten wird anhand eines ärztlichen Gutachtens festgelegt.


Der Eintritt der Invalidität muss innerhalb eines Jahres (vom Unfalltag an gerechnet) erfolgen und innerhalb von 15 Monaten nach Eintritt des Unfalls ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden.


Verstirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Folgen des Unfalls, erfolgt keine Auszahlung einer Invaliditätssumme. In diesem Fall würde eine vereinbarte Todesfallsumme zur Auszahlung kommen.


Wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt und ist die Ursache nicht unfallbedingt, richtet sich die Höhe der Auszahlung der Invaliditätsleistung nach dem letzten festgestellten Invaliditätsgrad.


Genauso wird verfahren, wenn der Versicherte später als ein Jahr nach dem Unfall verstirbt. Dabei ist unerheblich oder die Todesursache unfallbedingt war oder nicht.


Die Auszahlung der Invaliditätsleistung kann entweder in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer lebenslangen Rentenzahlung erfolgen. Passiert der Unfall nach dem vollendeten 65. Lebensjahr, wird in der Regel die Invaliditätsleistung als Rente ausgezahlt.


Bei der Kapitalabfindung / Invaliditätssumme wird bereits ab einer Schädigung (gemäß Gliedertaxe) von einem Prozent ein Teilbetrag der versicherten Grundsumme ausbezahlt.


Auch wenn aufgrund eines Unfalles mehrere Körperteile betroffen sind, beträgt die Invalidität nicht mehr als 100%.


Gemäß der Gliedertaxe beträgt die Invalidität beim Verlust eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenkes 60%. Beim Verlust beider Arme erhält der Versicherte aber nicht 120% der Versicherungssumme, sondern höchstens 100%.


Solche Unfälle mit derartigen Folgen verursachen einen erhöhten Kapitalbedarf, der durch die Vereinbarung einer Progression gewährleistet werden kann.


Kooperationspartner

  • Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig.
    Sind Sie auch an
     Zusammenarbeit
    mit uns interessiert ?


Kfz-Versicherung wechseln


  • Sparen Sie mit einem online Tarifrechner bis zu 500 Euro.