Das Genesungsgeld kann nur zusammen mit dem Unfall-Krankenhaustagegeld und in gleicher Höhe abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Zahlung von Genesungsgeld ist eine abgeschlossene vollstationäre Heilbehandlung, bei der Anspruch auf die Zahlung von Krankenhaustagegeld bestand.
Die Höhe und Dauer der Zahlung richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz des Unfallkrankenhaustagegeldes. Wie lange das Genesungsgeld maximal gezahlt wird, ist abhängig vom Tarif des jeweiligen Versicherers.
Manche Versicherer zahlen das Genesungsgeld für die vereinbarte maximale Dauer z.B. 100 Tage zu 100 % aus. Bei anderen kann die Höhe der Zahlung gestaffelt erfolgend.
Danach würde das Genesungsgeld, bei einer maximalen Dauer von 100 Tagen, folgendermaßen gezahlt werden:
| 1. | bis | 10. Tag | = | 100 % des Tagessatzes werden ausgezahlt |
| 11. | bis | 25. Tag | = | 50 % des Tagessatzes werden ausgezahlt |
| 26. | bis | 100. Tag | = | 25 % des Tagessatzes werden ausgezahlt |
