Genesungsgeld in der Unfallversicherung

Das Genesungsgeld kann nur zusammen mit dem Unfall-Krankenhaustagegeld und in gleicher Höhe abgeschlossen werden. Voraussetzung für die Zahlung von Genesungsgeld ist eine abgeschlossene vollstationäre Heilbehandlung, bei der Anspruch auf die Zahlung von Krankenhaustagegeld bestand.


Die Höhe und Dauer der Zahlung richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz des Unfallkrankenhaustagegeldes. Wie lange das Genesungsgeld maximal gezahlt wird, ist abhängig vom Tarif des jeweiligen Versicherers.


Manche Versicherer zahlen das Genesungsgeld für die vereinbarte maximale Dauer z.B. 100 Tage zu 100 % aus. Bei anderen kann die Höhe der Zahlung gestaffelt erfolgend.


Danach würde das Genesungsgeld, bei einer maximalen Dauer von 100 Tagen, folgendermaßen gezahlt werden:



1. bis 10. Tag = 100 % des Tagessatzes werden ausgezahlt
11. bis 25. Tag = 50 % des Tagessatzes werden ausgezahlt
26. bis 100. Tag = 25 % des Tagessatzes werden ausgezahlt

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