Nach einem Unfall werden Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von privatrechtlich organisierten oder öffentlich-rechtlichen Rettungsdiensten übernommen.
Diese Bergungskosten, in Höhe von 2.500 - 5.000 Euro, sind in der Unfallversicherung meistens beitragsfrei mitversichert.
Auch Kosten die dadurch entstehen, dass die versicherte Person aufgrund ärztlicher Anordnung in ein Krankenhaus oder eine Spezialklinik gebracht werden muss, sind versichert.
Je nach Unfallmodell (Basis, Komfort- oder Premiummodell) haben Sie die Möglichkeit, noch zusätzliche Leistungen zu versichern.
So können z.B. auch Aufwendungen bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, ersetzt werden.
Bei einem Unfall im Ausland können die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person ersetzt werden.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland werden die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz getragen.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland werden die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz getragen, sofern sie innerhalb des im Versicherungsschein angegebenen Betrages liegen, und kein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat.
Weitere Informationen in unserem Lexikon unter Bergungskosten.
