Welche Überschussvarianten gibt es?

Es gibt zwei Überschussvarianten:


Beitragsverrechnung


Durch die entstandenen Überschüsse reduziert sich der zu zahlende Beitrag für Ihre Risikolebensversicherung.


Der vom Versicherer kalkulierte Beitrag ist der garantierte Bruttobeitrag. Das heißt, auch wenn die Sterblichkeit höher ausfallen sollte als bei der Beitragskalkulation angenommen, können die versicherten Leistungen erbracht werden.


Die anfallenden Überschüsse werden vom Versicherer auf den Bruttobeitrag angerechnet, so dass der von Ihnen zu zahlende Beitrag (Nettobeitrag oder auch Zahlbeitrag genannt) niedriger ausfällt.


Entstehen weniger oder gar keine Überschüsse kann der Versicherer den Zahlbeitrag während der Vertragslaufzeit bis zu Höhe des garantierten Bruttobeitrages anpassen.


Bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft sollte daher nicht nur auf den Zahlbeitrag, sondern auch auf den garantierten Bruttobeitrag geachtet werden.


Todesfallbonus


Bei dieser Art der Überschussbeteiligung wird ab Vertragsbeginn der garantierte Bruttobeitrag gezahlt.


Die anfallenden Überschüsse werden dazu verwendet die versicherte Todesfallsumme zu erhöhen. Nach derzeitiger Überschussbeteiligung würde sich eine vereinbarte Todesfallsumme von 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöhen. Wenn sich die Überschusslage verschlechtert, verringert sich automatisch auch die Summe, im schlechtesten Fall bis zur vereinbarten Todesfallsumme.


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