Einige Versicherer bieten während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit, den bestehenden Todesfallschutz zu bestimmten Anlässen (Immobilienerwerb, Geburt eines Kindes) zu erhöhen, ohne erneute Beantwortung der Gesundheitsfragen und erneute Gesundheitsprüfung.
Die Laufzeit der Risikolebensversicherung kann jedoch auch bei einer gewählten Nachversicherungsgarantie nicht verlängert werden.
Wenn nach der erfolgten Erhöhung der Versicherungssumme in den ersten drei Jahren die Selbsttötung des Versicherten erfolgt, haben die Hinterbliebenen nur dann Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme wenn nachgewiesen wird, dass die Selbsttötung auf eine krankhafte Störung der geistigen Fähigkeiten zurückzuführen ist.
