Bedingungen der Risikolebensversicherung

In den Bedingungen zur Risikolebensversicherung sind u.a. folgende Punkte geregelt:

  • Beginn und das Ende des Vertrages,
  • der Versicherungsschein,
  • die Beitragszahlungspflicht,
  • die Obliegenheiten,
  • der Versicherungsfall,
  • und die Kündigung.

Beginn und Ende des Vertrages


Die Versicherung beginnt zu dem, im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt, wenn Sie nach Vorlage des Versicherungsscheines den Erstbeitrag unverzüglich gezahlt haben. Der Versicherungsschutz endet durch schriftliche Kündigung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres.


Versicherungsschein


Der Versicherungsschein dient im Versicherungsfall als Beweis für das Bestehen einer Versicherung. Aus diesem Grund ist jeder Versicherer verpflichtet einen Versicherungsschein zu erstellen und zuzusenden. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherungsschein sorgfältig aufbewahren.


Beitragszahlungspflicht


Der Versicherungsnehmer ist nach Vorlage des Versicherungsscheines verpflichtet, den Erstbeitrag unverzüglich zu zahlen. Wenn die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt werden hat der Versicherer das Recht zur Kündigung des Vertrages bzw. ist leistungsfrei. Daher ist es am sichersten dem Versicherer eine Einzugsermächtigung zu erteilen.


Obliegenheiten


Beim Abschluss einer Versicherung und während der Vertragslaufzeit hat der Versicherungsnehmer Pflichten (Obliegenheiten) zu erfüllen. Dazu gehören z.B. bei Abschluss der Versicherung die wahrheitsgemäße Beantwortung der Antragsfragen und während der Vertragslaufzeit die regelmäßige pünktliche Zahlung der Versicherungsbeiträge.


Ferner muss bei Risikolebensversicherungen der Versicherer innerhalb von drei Tagen über den Tod der versicherten Person informiert werden. Dies ist deswegen notwendig damit der Versicherer, insbesondere bei hohen Versicherungssummen, ggf. eine Obduktion veranlassen kann.


Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung können die Minderung der Ansprüche oder eine Verzögerung der Auszahlung sein.


Versicherungsfall


Wenn die versicherte Person im Laufe der Vertragszeit verstirbt und alle vertraglichen Obliegenheiten erfüllt sind liegt ein Versicherungsfall vor.


Kündigung


Die Risikolebensversicherung ist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündbar. Bei unterjähriger Zahlweise (monatlich, vierteljährlich oder monatlich) ist eine Kündigung immer zum nächsten Beitragszahlungstermin, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, möglich.


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