Zahnärztliche Heilbehandlung

Art und Höhe der Versicherungsleistung ergeben sich jeweils aus den Tarifbedingungen des von Ihnen abgeschlossenen Tarifs. Nachfolgende Auflistungen sind an das Bedingungswerk eines Versicherers angelehnt, erheben aber keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit. Nachfolgend finden Sie Auflistungen von Versicherungsleistungen, die in einer Auslandsreisekrankenversicherung für den Bereich der zahnärztlichen Behandlung vorgesehen sind.


Aufwendungen für:


Schmerzstillende Behandlung im Mund- und Zahnbereich, Zahnfüllung mit plastischem Material werden zu 100 % ersetzt.


Außerdem werden die für die folgenden Aufwendungen:

  • a) provisorische Zahnkronen und für provisorischen, herausnehmbaren Zahnersatz infolge eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalles sowie
  • b) Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz

zu 50 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch insgesamt 250 EUR ersetzt.


Bitte beachten Sie: Alle sonstigen zahnmedizinischen Leistungen sowie die dabei anfallenden zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien stehen nicht unter Versicherungsschutz.


Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten frei.

Kooperationspartner

  • Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig.
    Sind Sie auch an
     Zusammenarbeit
    mit uns interessiert ?