Ambulant

Art und Höhe der Versicherungsleistung ergeben sich jeweils aus den Tarifbedingungen des von Ihnen abgeschlossenen Tarifs. Nachfolgende Auflistungen sind an das Bedingungswerk eines Versicherers angelehnt, erheben aber keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit:


Nachfolgend finden Sie Auflistungen von Versicherungsleistungen, die in einer Auslandsreisekrankenversicherung für den ambulanten Bereich vorgesehen sind.


Aufwendungen für:

  • ärztliche Leistungen / Arznei- und Verbandmittel / Hilfsmittel, die erstmals aufgrund eines während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfalles erforderlich werden;
  • Heilmittel, das sind physikalisch-medizinische Leistungen (wie Wärmebehandlung, Elektrotherapie), wenn sie von einem in eigener Praxis tätigen Physiotherapeuten ausgeführt werden;
  • Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall;

werden zu 100 % ersetzt.


Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten frei.


Arznei- und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel müssen von diesen Ärzten verordnet werden, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.

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