Den Vertragsrechtsschutz können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zusammenhang mit Fahrzeugen Verträge abschließen und sich Streitigkeiten ergeben.
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht hat in den einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Leistungsinhalte.
Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes bezieht sich die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht auf Vertragsstreitigkeiten, die sich auf bereits versicherte, zu erwerbende, geleaste oder zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Kraftfahrzeuge beziehen.
Das Sachenrecht beinhaltet die sogenannten dinglichen oder absoluten Rechte an beweglichen Sachen. Das umfassendste Sachenrecht ist z.B. das Eigentumsrecht, daneben gibt es auch das Besitzrecht und sogenannt Nutzungs- und Verwertungsrechte.
