Privat- Rechtsschutz für Selbständige

Diese Vertragsart beinhaltet Leistungen für den privaten Bereich


Der Versicherungsschutz:


Für den Privatbereich des Versicherungsnehmers, und für den ehelichen oder in den Versicherungsschein eingetragenen Lebenspartner besteht bei dieser Vertragsart Versicherungsschutz wenn einer oder beide eine selbständige Tätigkeit ausüben.


Versicherte Leistungsarten



Der Versicherungsumfang:


Neben dem privaten Bereich umfasst der Versicherungsschutz auch den Verkehrsbereich wenn Sie als Fußgänger, als Fahrer von Fahrzeugen ohne Motor oder als Insasse von fremden Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.


In gleichem Umfang mitversichert sind:


  • minderjährige Kinder
  • der eheliche oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre, die bisher kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben.
  • ein im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers oder Lebenspartners der dort lebt und gemeldet ist.

Empfehlung:


Diese Vertragsart kann empfohlen werden für selbständig und freiberuflich tätige, die kein eigenes Fahrzeug besitzen und auch nur sehr selten mit fremden Fahrzeugen fahren.


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