Was ist nicht versicherbar?

Folgende Bereiche sind grundsätzlich nicht versicherbar:


  • Probleme bei Spiel- und Wettverträgen, sowie bei spekulativen Geldanlagegeschäften.


  • Zivil- und verwaltungsrechtliche Rechtsschutzfälle, die im zusätzlichen Zusammenhang mit einer Vorsatzstraftat stehen.


  • Verfahren vor Verfassungsgerichten,


  • Streitigkeiten als Bauherr ("Baurisiko") oder im Zusammenhang mit Baugrundstücken bzw. der Finanzierung von Bauvorhaben,


  • Recht der Handelsgesellschaften,


  • Planfeststellungs-, Enteignungs- und Flurbereinigungsverfahren,


  • Streitigkeiten von Mitversicherten untereinander sowie von mitversicherten Personen gegen den Versicherungsnehmer


  • Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden.


  • Auch Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen im Straßenverkehr sind meist nicht mitversichert.


  • Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht,


  • Insolvenzverfahren im Zusammenhang mit dem Vermögen des Versicherungsnehmers,


  • Rechtschutz besteht auch nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, inneren Unruhen, Streik oder Erdbeben stehen.


  • Ausgenommen sind auch Nuklear- und genetische Schäden (mit Ausnahme medizinischer Behandlungsfehler)


  • Ebenso ausgenommen sind das Urheberrecht und Patentrecht, sowie die sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Streitigkeiten aus den Rechtsschutz-Versicherungsvertrag selbst gegen den eigenen Versicherer.


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