Wenn um die Höhe der Steuern im privaten Lebensbereich, bei der Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten, landforstwirtschaftlicher Tätigkeiten oder im Verkehrsbereich gestritten wird, können Sie den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten in Anspruch nehmen. Damit werden Ihre rechtlichen Interessen bei deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrgenommen.
Der Versicherungsschutz greift erst ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung, wenn Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, werden die Kosten hierfür nicht übernommen.
In den einzelnen Arten der Rechtsschutzversicherung hat der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten verschiedene Leistungsinhalte.
Der Versicherungsschutz im privaten und beruflichen Bereich bezieht sich auf alle Steuerarten wie z.B. Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Lohnsteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer
Beim Verkehrsrechtsschutz geht es um die Kraftfahrzeugsteuer
Sind Sie als Selbstständiger bzw. Unternehmer versichert, so sind Sie bei Versicherungsfällen geschützt, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, wenn z.B. Betriebsausgaben dem Grund oder der Höhe nach nicht anerkannt werden.
Im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für Steuern und Abgaben die das versicherte Gebäude, das Grundstück oder Wohnung betreffen.
