Diese Art der Rechtsschutzversicherung beinhaltet die Leistungen für bestimmte Fahrzeuge.
Der Versicherungsschutz:
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz als Entleiher, Mieter oder Eigentümer für die im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuge zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Auch Fahrzeuganhänger sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn diese Fahrzeuge nicht auf ihn zugelassen und nicht auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind.
Versicherte Leistungsarten
Versicherungsumfang Fahrzeug-Rechtsschutz:
Mit Ausnahme des Rechtsschutzes für Vertrags- und Sachenrecht besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz als:
Alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeuges sind mitversichert.
Besonderheiten:
Empfehlung:
Die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung kann empfohlen werden für alle, die ein bestimmtes Fahrzeug, welches nicht auf den eigenen Namen zugelassen ist, versichern möchten.
