Der Versicherungsschutz
Für die im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bei dieser Vertragsart. Auch die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen sind während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert.
Versicherte Leistungsarten
Der Versicherungsumfang
Der Versicherungsumfang beinhaltet nicht den Verkehrs- Immobilien- und Privatbereich des Versicherungsnehmers.
Empfehlung
Die Berufsrechtsschutzversicherung für Selbständige ist vor allem für diejenigen zu empfehlen, die angestellte Mitarbeiter haben.
