Eine solche Versicherung kann für den Arbeitgeber im Rahmen der Firmenrechtsschutz in Betracht kommen.
So kann der Versicherungsschutz beispielsweise in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden
Arbeitsgerichte:
Um den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer im Falle eines verlorenen Prozesses nicht auch noch mit den Anwaltskosten des Arbeitgebers zu belasten, gilt bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht eine Besonderheit.
Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst , auch dann, wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Arbeitnehmer gewinnen sollten, haben Sie Ihre Kosten selbst zu tragen (sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben).
