| Beispiele |
Private Krankenversicherung |
Gesetzliche Krankenversicherung |
| Beim Arzt |
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| Ambulante Behandlung |
Freie Arztwahl, auch Privatärzte Heilpraktiker je nach Tarif
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Nur zugelassene Kassenärzte
Keine Kostenerstattung für Heilpraktiker
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| Psychotherapie |
Keine Genehmigungsklausel bei Ärztlicher Behandlung. Erstattung der Kosten für Psychotherapie ist Vom Tarif abhängig. Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %. Keine Begrenzung der Sitzungen, je nach Tarif. |
Genehmigungspflicht. Anzahl der Sitzungen ist begrenzt |
| Weitere Leistungen |
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| Arznei-und Verbandmittel |
Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % |
Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Keine nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, z.B. gegen Erkältung. Keine Kostenerstattung für Medikamente, deren Preis unter der Selbstbeteiligungsgrenze liegt. |
| Hilfsmittel |
Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % |
Zuzahlung 10 % der Kosten Mindestens 5 und maximal 10 Euro (Nur in Höhe der vereinbarten Festbeträge) |
| Heilmittel |
Erstattung je nach Tarif bis zu 100 % |
Zuzahlung 10 % der Kosten |
| Brillen und Kontaktlinsen |
Je nach Tarif bis zu 100 % Erstattung. Zuzahlung ist auf den Höchstbetrag des jeweiligen Tarifs begrenzt. |
Keine Leistung außer bei Personen mit schweren Sehfehlern. |
| Im Krankenhaus |
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| Stationäre Leistungen |
Freie Krankenhaus und Arztwahl. Je Nach Tarif Chefarztwahl und Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer. 100 % Übernahme der Kosten. |
Behandlung im nächstmöglich gelegenem, geeigneten Krankenhaus. Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den zuständigen Stationsarzt |
| Zuzahlungen |
Keine Zuzahlung für Krankentransport von und zum nächstmöglich gelegenen Krankenhaus. Keine Zuzahlung für geeignete Unterbringung. |
10 Euro Zuzahlung an bis zu 28 Tagen im Kalenderjahr. Zuzahlungen zum Krankentransport. |
| Beim Zahnarzt |
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| Zahnersatz |
Je nach Tarif bis zu 100 %, freie Arztwahl Anspruch auf hochwertigen Zahnersatz. |
Nur zugelassene Kassenärzte Es wird 50 % der Regelversorgung erstattet, d.h. 50 % der Leistung, die medizinisch obligatorisch ist. Bei Regelmäßiger Vorsorge erhöht sich die Leistung um 20 - 30 % der Regelleistung. |
| Zuzahlung |
Keine Zuzahlung |
10 Euro Praxisgebühr. Gilt nicht für Vorsorgeuntersuchung. |
| Auslandsschutz |
Weltweiter Versicherungsschutz bei kurzzeitigen Auslandsaufenthalten. Möglichkeit der Weiterversicherung bei Wegzug ins Ausland. Kosten für den Rücktransport |
Nur in europäischen Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Kein Rücktransport. |
| Beitragsrückerstattung |
Bis zu drei Monaten bei Leistungsfreiheit möglich |
Je nach Kasse einen Monatsbeitrag |