Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege

Tagespflege und Nachtpflege


Sie möchten im Fall der Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld weiterleben, aber benötigen vor allem nachts verstärkt Betreuung.


In diesem Fall spricht man von einer teilstationären Unterbringung: Sie verbringen die Zeit, in der Sie gepflegt werden in einer stationären Einrichtung, den Rest des Tages in ihrer häuslichen Umgebung. Interessant ist die teilstationäre Pflege vor allem für Personen, die einen veränderten Tag- Nacht Rhythmus haben, z.B. tagsüber schlafen und nachts betreut werden müssen. Für Tages und Nachtpflege wird in der gesetzlichen Pflegekasse allerdings nur die Leistung, die der Pflegestufe entspricht gezahlt.


Kurzzeitpflege


Unter Kurzzeitpflege versteht man die stationäre Pflege von maximal vier Wochen im Jahr. Fällt die Hauptpflegeperson - z.B. durch Krankheit, Urlaub oder Umzug - aus, kann von der Pflegeversicherung die Leistung der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.


Wechseln Sie von Ihrer Entlassung aus einer Einrichtung der medizinischen Behandlungspflege wieder nach Hause, können Sie die Kurzzeitpflege für z.B. Umbauarbeiten nutzen. Werden Sie ambulant versorgt und die Pflege zuhause wird unmöglich, können Sie die Kurzzeitpflege nutzen um die Wartezeit in einem Pflegeheim zu überbrücken.


Die Pflegekassen übernehmen für einen Zeitraum von maximal vier Wochen einen Betrag von bis zu 1432 Euro. Wie bei allen Leistungen der Pflegeversicherung übernimmt hier die Pflegeversicherung auch nur einen Teil der anfallenden Kosten.


Kooperationspartner

  • Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig.
    Sind Sie auch an
     Zusammenarbeit
    mit uns interessiert ?