Die Pflegekostenversicherung gibt es in zwei Ausprägungen. Sie erhöht prozentual die von der Pflegepflichtversicherung erbrachte Leistung wie nachfolgend beschrieben.
So werden die Kostenerstattungen der privaten oder gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bei Aufwendungen für die Leistungsarten häusliche Pflege, häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege entsprechend der versicherten Tarifstufe um 20 % bis 200 % erhöht, wobei der gesamte Leistungsbetrag einschließlich der Leistungen der privaten oder gesetzlichen Pflegepflichtversicherung auf 100 % der erstattungsfähigen Kosten begrenzt ist. Bei stationärer pflege zählen zu diesen Kosten auch die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie besondere Komfortleistungen und zusätzliche pflegerisch betreuende Maßnahmen und Leistungen.
Oder die Pflegekostenversicherung beteiligt sich mit einem bestimmten Prozentsatz an den Restkosten, die nach Vorleistung der Pflegepflichtversicherung noch verbleiben,
So trägt ein Tarif beispielsweise 80 % der Restkosten für:
wobei Ihr 20%iger Eigenanteil auf jährlich insgesamt max. 10.000,- € begrenzt ist.
Der Vorteil der prozentualen Beteiligung liegt darin, dass der Tarif unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Pflegekosten den zuvor vereinbarten Prozentsatz übernimmt, auch dann, wenn die Aufwendungen innerhalb der nächsten Jahre und Jahrzehnte durch Inflation und Kostensteigerungen erheblich anwachsen.
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