Laut Statistik werden
25% aller Angestellten sowie ein Drittel aller
Arbeiter vor dem Erreichen des Rentenalters
berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen hierfür sind
nicht Unfälle, die durch eine
Unfallversicherung
abgedeckt wären, sondern Erkrankungen des Herz- bzw.
Gefäßsystems, Skelett - und Bewegungsapparates sowie
psychische Erkrankungen.
Berufsunfähige Personen verlieren meist nicht nur
ihren Job, sondern müssen enorme finanzielle Einbußen
hinnehmen. Für viele ist dies der Anfang für den
Abstieg in die Armut, denn die Leistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung betragen
durchschnittlich ein Viertel des letzten
Bruttogehalts. Bei Studenten, Berufseinsteigern und
Selbständigen entfällt der Rentenanspruch bzw. ist
wesentlich geringer.
Eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung bietet
gegen das finanzielle Risiko einen umfassenden Schutz.
Warum sollte
jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen?
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind
vielfältig und je nach Bedarf unterschiedlich.
Die grösste Versicherungsgruppe stellen die
Arbeitnehmer
dar. Diese sind theoretisch für den Fall einer
Berufsunfähigkeit über die gesetzliche Rentenversicherung
abgesichert. Hierbei müssen jedoch einige wichtige Punkte
beachtet werden.
Als ersten Punkt gibt es die Einschränkungen für nach dem
1.1.1961 geborene Arbeitnehmer.
-
halbe Erwerbsminderungsrente bei Fähigkeit täglich 3 bis 6
Stunden zu arbeiten
-
volle Erwerbsminderungsrente bei Fähigkeit täglich weniger
als 3 Stunden zu arbeiten.
Als Fähigkeit zu arbeiten gilt dabei jede denkbare
Tätigkeit, auch in nicht erlernten Berufen. So erhält
beispielsweise ein Professor keine Rente, wenn er täglich
noch 6 Stunden irgend einer anderen Tätigkeit, z.B. als
Pförter, nachgehen könnte.
Davon nicht betroffen sind nur solche Personen, die am
1.1.2001 bereits 40 Jahre alt waren.
Aber auch jene, die Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten,
sind damit keineswegs abgesichert, denn diese Renten bewegen
sich meistens im Rahmen zw. 450 und 950 €, was zu
vorhergehenden, erheblich höheren Verdiensten, keineswegs
ausreichend ist.
Noch schlechter verhält es sich bei
den Berufsanfänger.Diese müssen
eine Wartezeit von 5 Jahren auf einen Anspruch aus der
gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung durchlaufen.
Freiberufler
sind im Falle der Berufsunfähigkeit über die jeweiligen
berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Die
Absicherung ist dort zwar meist besser als bei der
gesetzlichen Versicherung, ist in der Regel jedoch ebenfalls
niedriger als das vormalige Einkommen. Freiberufler sind
deshalb ebenfalls gut beraten, diese Differenz durch eine
Zusatzversicherung abzudecken. Jedoch müssen auch
Freiberufler auf sogenannte Verweisungsklauseln achten, die
einige Versicherer in Ihren Verträgen eingebaut haben. Diese
Klauseln ermöglichen die Verweigerung der Leistung, wenn die
bloße Möglichkeit einer Tätigkeit in irgend einem anderen
Beruf besteht.
Das gleiche gilt für
Selbstständige, die meist nicht gesetzlich
rentenversichert sind.
Auch Beamte
sind oft erst nach langen Dienstzeiten anspruchsberechtig.
Sie sollten sich bei ihrem Dienstherrn erkundigen ab
wann Ansprüche bestehen und wie hoch diese sind.
Hausfrauen
unterliegen im Allgemeinen keiner Versicherungspflicht und
erwerben somit auch keine Ansprüche. Da ihre Tätigkeit aber
zunehmend als Arbeit anerkannt wird, bieten einige
Versicherer die Möglichkeit auch sie abzusichern. Ähnlich
verhält es sich mit Auszubildenden, Schülern und Studenten.
Auch diese sind gut beraten sich schon in jungen Jahren
abzusichern, weil sie Wartezeiten von 5 Jahren auf einen
Anspruch aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung
haben.
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Sie Ihren Versicherungsvergleich für die
Berufsunfähigkeitsversicherung.
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