Entscheidungshilfen Universa dent Privat Zahnzusatzversicherung



Tarif-Info Universa dent Privat


Die Universa bringt in diesem Tarif eine Besonderheit.
Die Antragstellung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Unter Berücksichtigung der guten sich über alle gängigen Bereiche erstreckenden Tarifleistungen ist dies tatsächlich außergewöhnlich.


Für Zahnersatz, Implantate, Brücken, Kronen und auch Inlays werden in Abhängigkeit von Ihrem Bonusheft 80 % bis 90 % erstattet.


Da die Universa keine Antragsfragen stellt und auch keine Risikoprüfung durchführt, schließt sie in den Tarifbedingungen die Leistungen für die bereits vor Vertragsabschluss begonnenen oder angeratenen Behandlungen, die Leistungen für die bei Vertragsabschluss bereits fehlenden, nicht ersetzte Zähne und die Leistungen für die nicht dauerhaft ersetzen Zähne aus.


Wer Zahnlücken hat in die später noch einmal Zahnersatz eingebracht werden könnte, der sollte sich aufgrund der für diese Positionen klar festgelegten Leistungsausschlüsse nicht in dem Tarif dent Privat der Universa versichern.


Alle die von dieser Problematik nicht betroffen sind, finden in dem Tarif dent Privat interessante Leistungen.


Hochwertige Kunststofffüllungen in Dentin-Ädhesiv-Technik sind z.B. auch zu 80 % bis 90 % mitversichert.


Für Zahnreinigung und Prophylaxe stehen zusätzlich pro Jahr 75,- € zur Verfügung. ( Bis zu einem Rechnungsbetrag von 75,- € werden 100 % erstattet. )


Zudem leistet der Tarif dent Privat bei medizinischer Notwendigkeit 80 % bis 90 % für die tariflich aufgeführten Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt.


Reformsicherheit ist in diesem Tarif gegeben.
Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig eine Leistungszusage haben. Heute zustehende GKV Leistungen müssen aber in Anspruch genommen werden, andernfalls werden bei Zahnbehandlung 20 % bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als GKV Vorleistung von den tariflichen Leistungen abgezogen.


Summenbegrenzung, ja. In den ersten vier Jahren errechnet sich der Leistungsanspruch aus einem erstattungsfähigen Betrag von :
insgesamt 750,- € für alle Maßnahmen des ersten Kalenderjahres
insgesamt 1.500,- € für alle Maßnahmen der ersten beiden Kalenderjahre
insgesamt 2.250,- € für alle Maßnahmen der ersten drei Kalenderjahre
insgesamt 3.000,- € für alle Maßnahmen der ersten vier Kalenderjahre


Einschluss fehlender Zähne.
Wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung Zähne fehlen, können diese Zähne weder gegen Risikozuschlag noch gegen Zustimmung zu einer besonderen Leistungsstaffel oder anderweitig mitversichert werden.


Im Gegenzug stellt die Zahl der bereits fehlenden, nicht ersetzten Zähne, oder die Zahl der durch Prothesen ersetzten Zähne oder die Anzahl und das Alter des sonstigen bereits vorhandenen Zahnersatzes kein Ablehnungskriterium dar.


Während viele andere Hochleistungstarife Personen mit mehr als drei oder vier fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gar nicht erst versichern, ist dies bei der Universa kein Problem. Sie können die noch vorhandenen Zähne, bzw. die durch intakten Zahnersatz ersetzten Zähne in dem Tarif dent Privat versichern.


Heil- und Kostenplan ( HKP ): Ja, für den Tarif dent Privat ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen.


Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern und Jugendlichen zu 80 %, max. aber bis 600,- € je behandeltem Kiefer erbracht. Die Summenbegrenzung gilt für die gesamte kieferorthopädische Behandlung.


Bei Einstufung in z.B. KIG II leistet die Universa für die klassische kieferorthopädische Behandlung. Bei Einstufung in KIG III-V leistet die Universa für Leistungen gemäß Mehrkostenvereinbarung.


Für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden keine kieferorthopädischen Leistungen übernommen.


Fazit:

Die 80 % bis 90 % Erstattung für Zahnersatz liegt mit im Top-Segment, über den Leistungen der ARAG. Bei gut geführtem Bonusheft liegen die Prozentzahlen identisch zu den Erstattungssätzen von Barmenia ZG Plus oder CSS Top. Personen ohne Bonusheft erhalten bei der Central einen höheren Zuschuss.


Kunststofffüllungen sind bei der Barmenia gleichwertig, bei der CSS etwas besser, bei der Central wegen der 75,- € Begrenzung deutlich schlechter versichert.


Prophylaxe und Zahnreinigung sind bei der CSS wesentlich besser, bei der Central gar nicht, bei der Barmenia mit 85,- € und bei der Universa mit 75,- € versichert. Diese Summe ist gerade noch ausreichend, wenn Sie 1 x pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen.


Wurzelkanal- und Parodontose-Behandlungen sind bei ARAG und CSS besser, bei der Central gar nicht und bei der Barmenia nahezu identisch versichert.


Summenbegrenzung kennt die CSS gar nicht, bei der CSS haben Sie auch im ersten Jahr vollen Leistungsanspruch. Die Central sieht für die ersten 6 Jahre eine Summenbegrenzung vor, hat die Erstattungsbeträge aber auch sehr hoch angesetzt. Die Barmenia deckelt auf 5.000,- € in fünf Jahren, die Universa auf 3.000,- € in vier Jahren.


Implantate sind bei CSS, ARAG, Barmenia, Central und Universa zahlenmäßig nicht begrenzt, auch Material- und Laborpreise werden ortsüblich bezahlt. Hier finden Sie keine Unterschiede.


Fehlende nicht ersetzte Zähne können bei der Universa und CSS gar nicht mitversichert werden. Bei der ARAG werden bis zu drei fehlende nicht ersetzte Zähne gegen einen Zuschlag in Höhe von 20 % des Grundbeitrags mitversichert. Bei der Central und der Hanse Merkur können bis zu drei fehlende nicht ersetzte Zähne gegen Zuschlag von jeweils 5,- € bzw. 3,- € mitversichert werden. Bei der Barmenia ist eine Leistungsstaffel für die Anfangsjahre zu unterschreiben.


Interessant wird der Tarif dann, wenn Ihr Antrag von den anderen Top Tarifen abgelehnt würde.


Bereits vorhandener, noch intakter aber bereits älterer Zahnersatz ist bei der Universa für Erneuerungs- Austausch-, Reparatur- oder Ersatzmaßnahmen automatisch mitversichert, während viele anderer Versicherer zu diesem Sachverhalt gesonderte zahnärztliche Zeugnisse etc. anfordern oder Leistungsausschlüsse definieren würden.


Fehlende, nicht ersetzte Zähne stellen ungeachtet ihrer Anzahl kein Ablehnungskriterium dar. Auch wenn Ihnen bereits mehrere Zähne fehlen die nicht ersetzt sind, können Sie die noch vorhandenen Zähne in dem Tarif dent Privat versichern. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn die jetzt bereits fehlenden Zähne auch später nicht ersetzt werden sollen.


Bevor es diesen Tarif gab, mussten sich die vorbelasteten Interessenten mit einem schlechter leistenden Tarif zufrieden geben. Nun besteht die Möglichkeit sich auch in einem Hochleistungstarif zu versichern.




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