Entscheidungshilfen Signal Komfort Plus - GE + GE Plus + Z 50 3



Tarif-Info Signal Komfort Plus - GE + GE Plus + Z 50 3


Ein Tarif alter Bauart mit Zusatzleistungen für Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen, Auslandsrücktransport, Kurtagegeld und für Zuzahlungsleistungen zu Heil- und Hilfsmitteln. Hochinteressant wird diese Kombination dadurch, dass in dem Antrag keine Fragen zu fehlenden, nicht ersetzten Zähnen, zu vorhandenen Prothesen, Teilprothesen oder zu bereits vorhandenem älteren Zahnersatz gestellt werden. Wer also bei anderen Versicherern aufgrund fehlender, nicht ersetzter Zähne oder wegen zahlreich vorhandenem Zahnersatz abgelehnt werden würde, der findet hier sofern die Antragsfragen zu anderen Vorerkrankungen bestanden werden, einen hoch attraktiven Zahnzusatzversicherungstarif. Da es sich um eine Tarifkombination handelt, lässt sich die Erstattung nicht in einem Prozentsatz ausdrücken. Der Grundtarif GE+ GE Plus erstattet 30 % auf den Rechnungsbetrag, während der Nachfolgetarif 50 % der Restkosten trägt. Die verbleiben nachdem vom Rechnungsbetrag der Leistungen des Tarifs GE+ GE Plus und ein ggf. vorhandener GKV Festkostenzuschuss abgezogen wurde.


Reformsicher Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig auf der sicheren Seite sind, da zukünftige Gesundheitsreformen und zu erwartende Kürzungen in den Zahnleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen keinen Einfluss auf die Erstattungsleistung haben.


Summenbegrenzung, ja. Die Tarifleistung des GE+ GE Plus ist begrenzt auf 300,- Euro im ersten, 450,- Euro im zweiten, 600,- Euro im dritten und 750,- Euro im vierten Versicherungsjahr. Im Tarif Z / 50 - 3 gilt für die gesamte Versicherungsdauer eine Maximalerstattung in Höhe von 1.280,- Euro pro Kalenderjahr. Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfällen.


Einschluss fehlender Zähne, nein. In dem Antrag wird zwar gar nicht erst nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen, vorhandenen Prothesen, Teilprothesen oder bereits vorhandenem älterem Zahnersatz gefragt. Daher sind auch die Kosten für bereits vorhandenen und ggf. in der Zukunft einmal erneuerungsbedürftig werdenden Zahnersatz mitversichert. Zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken können aber nicht mitversichert werden.


Pro Kalenderjahr werden zwei professionelle Zahnreinigungen nach GOZ Ziffer 405 bis zu 60,- Euro Rechnungsbetrag je Zahnreinigung zu 50 % erstattet.


Kieferorthopädische Behandlung, unabhängig davon, ob Ihr Kind in KIG I oder II eingestuft wird, in der die GKV gar nicht zahlt oder ob bei einer Einstufung in KIG III bis V nach den von der GKV geleisteten Zahlungen Restkosten verbleiben. Kosten medizinisch notwendiger kieferorthopädische Behandlungen werden durch den Tarif Z 50-3 zu 50 % übernommen, wobei die Gesamtleistung aus diesem Tarif auf 1.280,- Euro pro Kalenderjahr gedeckelt ist.


Dieser Tarif ist hochinteressant für all jene, die bei den neuen reinen Zahntarifen nicht angenommen werden würden, weil diese Tarife oftmals nur zwei bis vier fehlende, nicht ersetzte Zähne akzeptieren. Gleiches gilt für die neuen Tarife die nach vorhandenem Zahnersatz fragen und Personen mit mehr als 6 mit Zahnersatz versorgten Zähnen oder Personen mit älterem Zahnersatz gar nicht mehr annehmen. Auch für Eltern, die nach einer Möglichkeit suchen Zusatzkosten aufzufangen, die bei kieferorthopädischen Behandlungen ihrer Kinder anfallen können, bietet die Kombination GE+GE Plus+ Z/50-3 eine exzellente Versicherungsmöglichkeit.


Wer es etwas preiswerter sucht, oder für wen Zahnersatz eher im Hintergrund steht, da vorrangig die möglichen Zuzahlungen bei kieferorthopädischen Behandlungen der Kinder aufgefangen werden sollen, der findet im Angebot Komfort ( Tarif GE+Z/50-3 ) eine kostengünstige Alternative.




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