Entscheidungshilfen Signal Komfort - GE + Z 50 3 Zahnzusatzversicherung



Tarif-Info Signal Komfort - GE + Z 50 3


Ein Tarif alter Bauart mit Zusatzleistungen für Sehhilfen, Auslandsrücktransport und Kurtagegeld. Hochinteressant wird diese Kombination dadurch, dass in dem Antrag keine Fragen zu fehlenden, nicht ersetzten Zähnen, zu vorhandenen Prothesen, Teilprothesen oder zu bereits vorhandenem älteren Zahnersatz gestellt werden. Wer also bei anderen Versicherern aufgrund fehlender, nicht ersetzter Zähne oder wegen zahlreich vorhandenem Zahnersatz abgelehnt werden würde, der findet hier, sofern die Antragsfragen zu anderen Vorerkrankungen bestanden werden, einen hoch attraktiven Zahnzusatzversicherungstarif. Da es sich um eine Tarifkombination handelt, lässt sich die Erstattung nicht in einem Prozentsatz ausdrücken. Der Grundtarif GE erstattet 20 % auf den Rechnungsbetrag, während der Nachfolgetarif 50 % der Restkosten trägt. Die verbleiben nachdem vom Rechnungsbetrag der Leistungen des Tarifs GE und ein ggf. vorhandener GKV Festkostenzuschuss abgezogen wurden.


Reformsicher. Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig auf der sicheren Seite sind, da zukünftige Gesundheitsreformen und zu erwartende Kürzungen in den Zahnleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen keinen Einfluss auf die Erstattungsleistung haben.


Summenbegrenzung, ja. Die Tarifleistung des GE ist begrenzt auf 200,- Euro im ersten, 300,- Euro im zweiten, 400,- Euro im dritten und 500,- Euro im vierten Versicherungsjahr.
Im Tarif Z / 50 - 3 gilt für die gesamte Versicherungsdauer eine Maximalerstattung in Höhe von 1.280,- € pro Kalenderjahr. Die Summenbegrenzung entfällt bei Unfällen.


Einschluss fehlender Zähne, nein. In dem Antrag wird zwar gar nicht erst nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen, vorhandenen Prothesen, Teilprothesen oder bereits vorhandenem älterem Zahnersatz gefragt. Daher sind auch die Kosten für bereits vorhandenen und ggf. in der Zukunft einmal erneuerungsbedürftig werdenden Zahnersatz mitversichert. Zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken können aber nicht mitversichert werden.


Pro Kalenderjahr werden zwei professionelle Zahnreinigungen nach GOZ Ziffer 405 bis zu 60,- Euro Rechnungsbetrag je Zahnreinigung zu 50 % erstattet.


Kieferorthopädische Behandlung, unabhängig davon, ob Ihr Kind in KIG I oder II eingestuft wird, in der die GKV gar nicht zahlt, oder ob bei einer Einstufung in KIG III bis V nach den von der GKV geleisteten Zahlungen Restkosten verbleiben, Kosten medizinisch notwendiger kieferorthopädische Behandlungen werden durch den Tarif Z 50-3 zu 50 % übernommen, wobei die Gesamtleistung aus diesem Tarif auf 1.280,- Euro pro Kalenderjahr gedeckelt ist.


Dieser Tarif ist hochinteressant für all jene, die bei den neuen reinen Zahntarifen nicht angenommen werden würden, weil diese Tarife oftmals nur zwei bis vier fehlende, nicht ersetzte Zähne akzeptieren. Gleiches gilt für die neuen Tarife die nach vorhandenem Zahnersatz fragen und Personen mit mehr als 6 mit Zahnersatz versorgten Zähnen oder Personen mit älterem Zahnersatz gar nicht mehr annehmen. Auch für Eltern, die nach einer Möglichkeit suchen, Zusatzkosten aufzufangen, die bei kieferorthopädischen Behandlungen ihrer Kinder anfallen können, bietet die Kombination GE+Z/50-3 eine exzellente Versicherungsmöglichkeit.


Wer bereit ist etwas mehr zu investieren, kann sich in der Kombination GE+GE Plus+Z/50-3 noch eine um 10 % höhere Erstattung sichern, zudem würde diese Aufbaustufe auch noch ergänzende Leistungen für Heilpraktikerbehandlungen, und Heil- und Hilfsmittelzuzahlungen enthalten.




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