Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich nicht an den Behandlungskosten für die Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen, wenn diese in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1-2 eingestuft werden. Gemäß Definition der GKV sind Behandlungen hier nur kosmetischer Natur.
Die GKV trägt die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 3-5 eingestuft werden. Es werden 100 % der Kosten getragen. 80 % laufend und 20 % nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Aber auch bei einer Einstufung in KIG 3-5 können Restkosten für die Eltern verbleiben, wenn Leistungen bei der Kieferorthopädie gemäß Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden.
Bei privaten Krankenzusatzversicherungstarifen gelten für die kieferorthopädischen Leistungen die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten.
Folgende weitere Informationen zum Thema Kieferorthopädie haben wir zusammengestellt:
Übersicht unserer angebotenen Tarife und Vergleich mit weiteren auf dem Markt befindlichen Tarifen.
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(0) Bei den angegebenen Tarifleistungen wurde jeweils die volle Tarifleistung berücksichtigt, wie Sie nach dem Ablauf der Wartezeiten und ggf. in den Anfangsjahren vorhandener Summenbegrenzungen zur Verfügung steht.
(1) Geleistet wird für Versicherte, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(2) Geleistet wird für Versicherte, die zu Beginn der Behandlung das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(3) Der Versicherer führt ein bindendes Preis-/ Leistungsverzeichnis.
(4) Es besteht eine Leistungsstaffel. Die Erstattung ist begrenzt auf 500,- € in den ersten 12 Monaten, 1.000,- € in den ersten 24 Monaten, 1.500,- € in den ersten 36 Monaten und 2.000,- € in den ersten 48 Monaten.
(5) Kinder mit einem Eintrittsalter bis 6 Jahre erhalten max. 1.500,- €, mit einem Eintrittsalter von 7 bis 9 Jahre max. 1.000,- €, ab Eintrittsalter 10 Jahre max. 500,- € der Gesamtkosten kieferorthopädischer Behandlungen.
(6) Geleistet wird für Behandlungsmaßnahmen die bis zum Ende des 20. Lebensjahres durchgeführt wurden.
