Kieferorthopädie und Zahnzusatzversicherung



Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich nicht an den Behandlungskosten für die Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen, wenn diese in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 1-2 eingestuft werden. Gemäß Definition der GKV sind Behandlungen hier nur kosmetischer Natur.

Die GKV trägt die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen KIG 3-5 eingestuft werden. Es werden 100 % der Kosten getragen. 80 % laufend und 20 % nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Aber auch bei einer Einstufung in KIG 3-5 können Restkosten für die Eltern verbleiben, wenn Leistungen bei der Kieferorthopädie gemäß Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden.

Bei privaten Krankenzusatzversicherungstarifen gelten für die kieferorthopädischen Leistungen die besonderen Wartezeiten von 8 Monaten.

Folgende weitere Informationen zum Thema Kieferorthopädie haben wir zusammengestellt:

 

Kieferorthopädie Tarife in der Übersicht

Übersicht unserer angebotenen Tarife und Vergleich mit weiteren auf dem Markt befindlichen Tarifen.


Versicherung           Tarif     Erstattung für medizinisch notwendige Behandlungen gemäß

KIG 2
Erstattung für medizinisch notwendige Behandlungen gemäß Mehrkostenvereinbarung bei Behandlung nach

KIG 3-5
  Kinder
Beitrag
Junge
Mädchen
Jugendl.
Beitrag
Junge
Jugendl.
Beitrag
Mädchen
gesetzliche Krankenkassen 0,- € 0,- €    
empfohlene private Tarife
CSS ZB + ZE Top 80 % 80 %
max. 600 Euro pro behandeltem Kiefer
  18,56 € 18,56 € 18,56 €
ARAG Z 90 Bonus 80 % 80 %
max. 1.000 Euro
  16,27 € 17,73 € 21,49 €
Universa dent Privat 80 %
max. 600 Euro pro behandeltem Kiefer
80 %
max. 600 Euro pro behandeltem Kiefer
  12,08 € 12,49 € 11,80 €
R & V Premium 90 % (1)
max. 2.000 Euro
90 % (1)
max. 1.000 Euro
  16,22 € 14-16 € 19-21 €
ARAG Z 100 80 % keine Leistung
im Tarif ARAG Z 100
  12,36 € 15,74 € 15,37 €
DKV DT85 + DBE 100 % (1)
max. 1.500 Euro je Versicherungsfall
100 % (1)
max. 1.500 Euro je Versicherungsfall
  10,47 € 10,47 € 10,47 €
BBKK / UKV ZahnPremium 90 % (2/3) 90 % (2/3)
der begründeten med. notwendigen Mehrkosten
  11,36 € 9,83 € 9,27 €
R & V Comfort 70 % (1)
max. 1.000 Euro
70 % (1)
max. 500 Euro
  8,27 € 7-8 € 9-10 €
Janitos dental plus 80 % (2/3/4) keine Leistung
im Tarif Janitos dental plus
  12,12 € 9,61 € 9,61 €
Signal Komfort 50 %
max. 1280,- Euro p.a.
50 %
max. 1280,- Euro p.a.
  6,59 € 6,59 € 6,59 €
Allianz 740 50 % 50%   10,20 € 10,20 € 10,20 €
ARAG Z 70 70 % keine Leistung
im Tarif ARAG Z 70
  5,75 € 7,53 € 10,43 €
ARAG Z 50-90 50 % keine Leistung
im Tarif ARAG Z 50-90
  3,23 € 3,83 € 4,27 €
weitere Tarife zur Information
SDK ZG70 + ZGB 100 %
500,- bis 1.500,- Euro (5)
100 %
500,- bis 1.500,- Euro (5)
  12,43 € 19,02 € 18,23 €
Signal DentMax 80 %
max. 500,- Euro pro KJ
100 %
max. 250,- Euro p.a.
  6,22 € 5,25 € 6,36 €
LKH 194 40 % 40 %   10,59 € 6,85 € 6,85 €
Münchner
Verein
768 40 % 40 %   4,18 € 5,54 € 6,67 €
LKH 193 30 % 30 %   4,61 € 2,98 € 2,98 €
Alte
Oldenburger
EG Basis 20 % 20 %   6,18 € 9,82 € 10,15 €
 
KIG 1-2 : Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nicht an den Behandlungskosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen ( KIG ) 1-2 eingestuft werden. Gemäß Definition der gesetzlichen Krankenversicherungen sind Behandlungen hier nur kosmetischer Natur. KIG 3-5 . Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, wenn diese in die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen ( KIG ) 3-5 eingestuft werden. Es werden 100 % der Kosten getragen. 80 % laufend und 20 % nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. ( Da es sich bei diesen 20 % nur um eine Vorauslage handelt die nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet wird ist dieser Anteil in keiner privaten Zusatzversicherung versicherbar. ) Aber auch bei einer Einstufung in KIG 3-5 können Restkosten für die Eltern verbleiben, wenn Leistunen gemäß Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden.

(0) Bei den angegebenen Tarifleistungen wurde jeweils die volle Tarifleistung berücksichtigt, wie Sie nach dem Ablauf der Wartezeiten und ggf. in den Anfangsjahren vorhandener Summenbegrenzungen zur Verfügung steht.
(1) Geleistet wird für Versicherte, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(2) Geleistet wird für Versicherte, die zu Beginn der Behandlung das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(3) Der Versicherer führt ein bindendes Preis-/ Leistungsverzeichnis.
(4) Es besteht eine Leistungsstaffel. Die Erstattung ist begrenzt auf 500,- € in den ersten 12 Monaten, 1.000,- € in den ersten 24 Monaten, 1.500,- € in den ersten 36 Monaten und 2.000,- € in den ersten 48 Monaten.
(5) Kinder mit einem Eintrittsalter bis 6 Jahre erhalten max. 1.500,- €, mit einem Eintrittsalter von 7 bis 9 Jahre max. 1.000,- €, ab Eintrittsalter 10 Jahre max. 500,- € der Gesamtkosten kieferorthopädischer Behandlungen.
(6) Geleistet wird für Behandlungsmaßnahmen die bis zum Ende des 20. Lebensjahres durchgeführt wurden.


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