Entscheidungshilfen ARAG Z 50 / 90 Zahnzusatzversicherung



Tarif-Info ARAG Z 50 / 90


Die ARAG bietet mit dem Tarif Z 50 / 90 eine Zahnversicherung deren Leistungen zwischen dem altbewährten Z 100, dem neuen Tarif Z 90 Bonus und dem Stiefkind Z 70 liegt. Die Namensgebung ist wie so oft etwas unglücklich gewählt, die Leistungen sind besser als es der unscheinbare Name vermuten lässt.


Die angegebene Tarifleistung von 50 % gilt nicht inklusive, sondern zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung ( GKV Grundversorgung ) aber auch bei der Inanspruchnahme besserer Versorgung und Vorlage privatärztlicher Rechnungen werden für Zahnersatz, Inlays, Implantate und sogar Kieferorthopädie 50 % vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag übernommen. Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkassen dürfen 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nicht überschritten werden. Je mehr die gesetzliche Krankenkasse erstattet, umso höher ist die Gesamtleistung, daher ist dieser Tarif für Patienten mit gut geführtem Bonusheft besonders interessant.


Für Zahnersatz, Implantate, Brücken, Kronen und Inlays werden unabhängig vom Bonusheft 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ausgezahlt. Der Festkostenzuschuß der gesetzlichen Krankenkassen kommt noch einmal oben drauf.


Hochwertige Kunststofffüllungen in Dentin-Ädhesiv-Technik sind z.B. auch zu 50 % mitversichert, auch hier kommt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen noch dazu.


Bei Zahnreinigung und Prophylaxe werden von jeder medizinisch notwendigen Sitzung 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ausgezahlt.


Zudem leistet der Tarif Z 50 / 90 bei medizinischer Notwendigkeit 50 % für die tariflich aufgeführten Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt.


Reformsicherheit ist in diesem Tarif gegeben.
Die Tarifleistungen werden unabhängig von der GKV Vorleistung erbracht, sodass Sie mit diesem Tarif auch langfristig eine Leistungszusage haben. Heute zustehende GKV Leistungen müssen aber in Anspruch genommen werden.


Summenbegrenzung, ja, in den ersten zwei Versicherungsjahren besteht eine Summenbegrenzung.
Im 1. Versicherungsjahr ist die Tarifleistung auf 310,- € begrenzt
Im 2. Versicherungsjahr ist die Tarifleistung auf 620,- € begrenzt


Einschluss fehlender Zähne. Nach dem 01.07.2011 können bei neuen Anträgen noch bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne gegen Zahlung eines Beitragszuschlages von 20 % pro fehlendem Zahn in den Vertrag eingeschlossen werden. Wenn Sie den Zuschlag nicht bezahlen wollen, kann auch ein unbefristeter Leistungsausschluss vereinbart werden.


Heil- und Kostenplan ( HKP ): Ja, für den Tarif ARAG Z 50 / 90 ist dem Versicherer vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen.


Bei Einstufung in z.B. KIG II leistet die ARAG im Tarif Z 50 / 90 für die klassische kieferorthopädische Behandlung. Bei Kindern und Jugendlichen werden die medizinisch notwendige Leistungen kieferorthopädischer Behandlungen übernommen. Auch hier werden 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages ausgezahlt.


Für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sieht die gesetzliche Krankenkasse keine Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen vor. Auch hier übernimmt die ARAG bei medizinisch notwendigen Behandlungen 50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.


Fazit:


Die 50 % Erstattung für Zahnersatz ( + GKV-Festkostenzuschuß ) liegt im mittleren Leistungssegment. Interessant wird dieser Tarif durch das sehr gute Preis-Leistungsverhältnis.


Kunststofffüllungen sind bei den meisten Top Tarifen besser versichert. Verglichen mit den Tarifen seiner Beitragsstufe sind die Leistungen des Tarifs ARAG Z 50 / 90 für Kunststofffüllungen aber deutlich besser als die der Mitbewerber.


Prophylaxe und Zahnreinigung sind in den hochpreisigen Top Tarifen selbstverständlich umfangreicher versichert. Da Sie im Tarif Z 50 / 90 für alle med. notwendigen Sitzungen eines Jahres einen 50 % Zuschuss erhalten, liegt die ARAG auch in diesem Tarif über den Leistungen der Mitbewerber im mittleren Preissegment.


Summenbegrenzung sind wie bei der ARAG üblich, nur für die ersten 2 Jahre festgelegt worden, ab dem dritten Jahr und bei Unfällen entfällt die Summenbegrenzung. Die neuen Hochleistungstarife der Generation 2010 sehen alle wesentlich längere Summenbegrenzungszeiträume vor.


Implantate sind bei CSS, ARAG, Barmenia und Universa zahlenmäßig nicht begrenzt, auch Material- und Laborpreise werden ähnlich bezahlt. Hier finden Sie abgesehen von der prozentualen Erstattungshöhe keine Unterschiede zu den Top Tarifen.


Fehlende nicht ersetzte Zähne können bei der ARAG als einem der wenigen Versicherer noch gegen akzeptablen Beitragszuschlag mitversichert werden. Bei der ARAG werden bis zu vier fehlende nicht ersetzte Zähne gegen einen Zuschlag in Höhe von 10 % des Grundbeitrags mitversichert. Bei der Hanse Merkur können bis zu drei fehlende nicht ersetzte Zähne gegen Zuschlag mitversichert werden. Bei der Barmenia ist eine Leistungsstaffel für die Anfangsjahre zu unterschreiben.


Bei der Mitversicherung fehlender, nicht ersetzter Zähne unterscheidet sich die ARAG nicht von den Mitbewerbern. Bei sehr vielen Gesellschaften können bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne für die zukünftig medizinisch notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden, wenn der Antragsteller einem Risikoeinschlussbeitrag zustimmt. Bei der Hanse Merkur können ebenfalls bis zu drei fehlende nicht ersetzte Zähne gegen Zuschlag mitversichert werden. Bei der Barmenia ist eine Leistungsstaffel für die Anfangsjahre zu unterschreiben.


Wenn Sie keinen Tarif mit absoluten Höchstleistungen suchen, sondern sich eher im Bereich der Tarife orientieren die inklusive der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen 70 % bis 75 % des Rechnungsbetrages erstatten, dann finden Sie in dem ARAG Tarif Z 50 / 90 eine attraktive Alternative zu den Tarifen Barmenia AZ + Prophy, Gothaer Medi Dent, Continentale CEZK und Signal Komfort.




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