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ARAG 262 - Fragen und Antworten
Frequently Asked Questions (FAQ’s) zum Tarif ARAG 262
Stand: 04.2009 Download der FAQ als PDF-Datei
© ARAG
1 Weshalb benötige ich eine stationäre Zusatzversicherung?
Die gesetzlichen Krankenkassen schränken ihre Leistungen immer weiter ein. Auch im stationä-ren Bereich. Mit den stationären Zusatzversicherungstarifen der ARAG genießen Sie Privat-patienten-Status im Krankenhaus. Dazu gehören neben der freien Arzt- und Krankenhauswahl auch die Chefarztbehandlung sowie die gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
2 Welche stationären Leistungen sind versichert?
Gesonderte Unterbringung:
Privatärztliche Behandlung:
Freie Klinikwahl:
3 Leistet der Tarif auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus?
Ja. Bei Vorliegen einer wirksamen individuellen Honorarvereinbarung ist die Erstattung nicht auf die Höchstsätze der Gebührenordnung beschränkt.
Empfehlung der ARAG: vor Abschluss einer Honorarvereinbarung sollte stets mit der Leistungs-abteilung der ARAG Kontakt aufgenommen werden.
4 Sieht der Tarif auch Leistungen für ambulante Operationen vor?
Ja. Wird in einem Krankenhaus eine ambulante Operation, die eine an sich vollstationäre Heilbe-handlung ersetzt, durchgeführt, so sind die Aufwendungen für privatärztliche Behandlungen zu 100 % erstattungsfähig.
5 Sieht der Tarif auch Leistungen für vor- und nachstationäre Behandlungen vor?
Ja. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen begrenzt – die nachstationäre Behandlung auf maximal sieben Behandlungstage inner-halb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung.
6 Sieht der Tarif auch Leistungen für Begleitpersonen von Kindern im Kranken-haus (Rooming in) vor?
Nein. Kosten für die Unterbringung eines Elternteils im Krankhaus bei stationärer Behandlung des Kindes werden nicht erstattet.
Kosten für das Rooming in können aber z.B. durch ein Krankenhaustagegeld abgedeckt werden, welches zusätzlich für das Kind abgeschlossen wird.
7 Sieht der Tarif auch Leistungen für stationäre Psychotherapie vor?
Ja. Die versicherten Leistungen werden auch bei stationärer Psychotherapie tarifgemäß erbracht.
8 Sieht der Tarif auch Leistungen für stationäre Kur vor?
Nein.
9 Was geschieht, wenn versicherte Leistungen nicht in Anspruch genommen werden?
Leistungsverzicht wird belohnt: Sie haben die Wahl: Wenn Sie während eines stationären Aufenthaltes bestimmte versicherte Leistungen nicht in Anspruch nehmen möchten, wird dies von der ARAG honoriert.
Stand 01.2009
| Kostenerstattung Tarif 261 |
Kostenerstattung Tarif 262 |
|
| Unterbringung im Drei- oder Mehrbett- zimmer (Allgemeine Pflegeklasse) |
26 €/Tag | 16 €/Tag |
| Verzicht auf privatärztliche Behandlung | 16 €/Tag | 16 €/Tag |
| Verzicht auf alle tariflichen Leistungen | 42 €/Tag | 32 €/Tag |
Kinder erhalten in Tarifstufe 262 jeweils die Hälfte, in Tarifstufe 261 jeweils 2/3 dieser Kranken-haustagegeld-Sätze.
Einweisungs- und Entlassungstag gelten jeweils als volle Tage.
10 Sieht der Tarif Wartezeiten vor?
Ja. Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen 8 Monate und gelten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz sowie Kieferorthopädie.
Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung ein ärztlicher Befundbericht beim Versicherer eingereicht wird.
Die Wartezeiten entfallen bei Behandlungen aufgrund eines Unfalls.
11 Wie sind die Abrechnungsmodalitäten?
Mit ARAG Card:
Ohne ARAG Card:
Ihr Serviceteam
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