Versicherungsumfang - Was ist versichert?

Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.

  • Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
  • Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
  • Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
    • ein Gelenk verrenkt wird oder
    • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
    oder wenn der Versicherte anlässlich der Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder von Sachen eine Gesundheitsschädigung erleidet.
  • Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung, nicht versicherbare Personen sowie die Ausschlüsse weist jeder Versicherer hin. Sie gelten für alle Leistungsarten.



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