Leistungsfall
Tritt der Leistungsfall ein, sind zunächst folgende Fragen wichtig:
Wann sind die Leistungen fällig?
Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim
Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - zu
erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch
anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender
Unterlagen: