Genesungsgeld

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

Voraussetzungen für die Leistung:

Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.

Dauer und Höhe der Leistung:

Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die der Versicherer Krankenhaustagegeld leistet, längstens jedoch für 365 Tage und zwar

  • für den 1. bis 10. Tag 100 Prozent
  • für den 11. bis 20. Tag 50 Prozent
  • ab dem 21. Tag 25 Prozent
des vereinbarten Genesungsgeldes.



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