Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Dauer und Höhe der Leistung:
Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die der Versicherer Krankenhaustagegeld leistet, längstens jedoch für 365 Tage und zwar
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