Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte keine Beiträge gezahlt hat, die aber dennoch bei der Berechnung der Rente mit angerechnet werden. Außerdem zählen sie in folgenden Fällen mit:
Bestimmte Anrechnungszeiten erhalten nicht den vollen Gesamtleistungswert. Anrechnungszeiten wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit werden grundsätzlich auf 80% des Gesamtleistungswerts begrenzt, da dieser Prozentsatz auch für die Bemessung der Beitragszeiten aus dem Krankengeld oder Arbeitslosengeld ab 1995 maßgebend ist.
Anrechnungszeiten sind die Zeiten,
Der Nachweis von Anrechnungszeiten vor dem 01.01.1957 ist häufig schwierig, weil Unterlagen fehlen. Das SGB VI sieht deshalb eine pauschale Abgeltung von Fehlzeiten (z. B. Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit) vor. Der Umfang dieser Pauschalzeit richtet sich nach der Beitragsdichte zwischen dem 16. Lebensjahr und dem letzten Pflichtbeitrag vor dem 01.01.1957.
Zurück zur Lexikon Startseite
