Vertragsdauer
- Der Vertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene
Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mehr als fünf
Jahren kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis
schon zum Ende des fünften Jahres oder jedes darauf folgenden
Jahres kündigen; die Kündigung muss dem Versicherer spätestens
drei Monate vorher zugehen.
- Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht
dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine
schriftliche Kündigung zugegangen ist. Dies gilt auch dann, wenn
die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil
als Beginn der nächsten Versicherungsperiode ein Datum bestimmt
ist, das vor dem Ablauf eines Jahres liegt.
Beträgt die vereinbarte Dauer weniger als ein Jahr und liegt
die vorbeschriebene Ausnahme nicht vor, so endet der Vertrag
ohne Kündigung zu dem im Versicherungsschein angegebenen
Zeitpunkt.
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