Üblicherweise können Anteile an geschlossenen Fonds kaum vor Ablauf des Fonds veräußert werden, da kein Zweitmarkt existiert. Bei einigen Anbietern ist jedoch die Möglichkeit des Notverkaufs vorgesehen. Hierbei nimmt der Initiator des Fonds diesen bei nachgewiesener Notlage zurück, zumeist jedoch mit gewissen finanziellen Abschlägen.
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