Zusatzkosten

Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kann der Versicherer die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt bei

  • Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein
  • schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen
  • Verzug mit Beiträgen
  • Rückläufern im Lastschriftverfahren
  • Durchführung von Vertragsänderungen
  • Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen



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