Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Seit in Kraft treten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) zum 01.01.2005, ist für die Art der Besteuerung der Beiträgen zur Direktversicherung - Pauschalversteuerung der Beiträge nach §40b EStG oder Anwendung der steuerfreien Beiträge nach § 3 Nr.63 EStG - der Zeitpunkt der Versorungszusage entscheidend:
Altzusage
Neuzusage
**Sollen diese Verträge weiterhin als Altzusagen behandelt werden und der Pauschalversteuerung nach §40b EStG unterliegen, muss beim Arbeitgeberwechsel noch vor der ersten Beitragsfälligkeit eine erneute Verzichtserklärung erfolgen.
siehe:
Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitnehmer - Beiträge
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