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![]() Württembergische SGK |
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Dieser spezielle Kieferorthopädietarif kann von Kindern nur vor der Vollendung des siebten Lebensjahres beantragt werden. |
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Zahnbehandlung |
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| Zahnreinigung: Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ? |
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Württembergische SGK erhalten Sie keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder andere Prophylaxemaßnahmen. | ||||||||||||||
| Kunststofffüllungen statt Amalgam: Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ? |
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Württembergische SGK erhalten Sie keine Leistungen für Kunststofffüllungen. | ||||||||||||||
| Wichtige Ergänzungen: Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ? |
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Württembergische SGK erhalten Sie keine Leistungen für zahnärztliche Maßnahmen wie Wurzel- oder Parodontosebehandlungen. Auch Aufbissschienen sind nicht erstattungsfähig. | ||||||||||||||
Zahnersatz |
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| Zahnersatzleistungen: Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für: |
Der Tarif SGK leistet nur für kieferorthopädische Maßnahmen und Zahnspangen. | ||||||||||||||
| Zahnersatz: für aktuelle Zahnlücken. Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ? |
Nein, fehlende, nicht ersetzte bleibende Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, können für die zukünftige medizinisch notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. Da Ihr Kind aber bis zum 7. Lebensjahr versichert sein muss, ist es jedoch sehr unwahrscheinlich, dass zu diesem frühen Zeitpunkt bereits bleibende Zähne fehlen. | ||||||||||||||
| Preis- und Leistungsverzeichnis: Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis! Die Württembergische berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages. Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
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| Bonusheft: Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ? |
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit kieferorthopädischen Leistungen keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung. | ||||||||||||||
| Standard Grundversorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ? |
Keine, der Tarif Württembergische SGK leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Württembergische Tarif SGK beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten. |
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| Höherwertige Versorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ? |
Keine, der Tarif Württembergische SGK leistet nicht für Zahnersatzmaßnahmen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Württembergische Tarif SGK beteiligt sich aber nicht an den für Zahnersatz verbleibenden Restkosten. |
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| Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? | Nein, der Tarif Württembergische SGK leistet nicht für Verblendungen. |
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| Leistungsumfang für Verblendungen: | Der Tarif Württembergische SGK leistet nicht für Verblendungen. | ||||||||||||||
| Inlays: Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ? |
Keine, der Tarif Württembergische SGK leistet nicht für Inlays. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Württembergische Tarif SGK beteiligt sich aber nicht an den für Inlays verbleibenden Restkosten. |
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| Leistungsumfang für Inlays: | Der Tarif SGK der Württembergische leistet nicht für Inlays. | ||||||||||||||
| Implantate: Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? |
Keine, der Tarif Württembergische SGK leistet nicht für Implantate. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Der Württembergische Tarif SGK beteiligt sich aber nicht an den für Implantate verbleibenden Restkosten. |
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| Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? | Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind nicht erstattungsfähig. | ||||||||||||||
| Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? | Nein, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig. | ||||||||||||||
| Leistungsumfang für Implantate: | Der Tarif Württembergische SGK leistet nicht für Implantate. | ||||||||||||||
Kieferorthopädie |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | 80 % von 4.000 EUR Rechnungsbetrag also bis zu 3.200 EUR erhalten Sie als Erstattung für med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft:
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| Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | 80 % von 2.000 EUR Rechnungsbetrag, also bis zu 1.600 EUR können Sie zusätzlich zu den med. notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen erhalten, bei denen ein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft:
Die Württembergische leistet als einziger Versicherer für diesen Bereich bis zu 1.600 EUR für die med. notwendigen Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung. Für diese kieferorthopädische Maßnahmen besteht eine Wartezeit von 8 Monaten |
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Leistungsfähigkeit |
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| Begrenzungen in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ? |
Ja. Wenn z. B. in KIG I oder II kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht, gilt folgende Regelung: Der Erstattungssatz beträgt 80 % bezogen auf die nachfolgend aufgelisteten Rechnungsbeträge:
Wenn z. B. in KIG III bis V ein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht, gilt folgende Regelung: Der Erstattungssatz beträgt 80 % bezogen auf die nachfolgend aufgelisteten Rechnungsbeträge:
Die zeitlichen Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist. Die genannten summenmäßigen Begrenzungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. |
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| Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ? |
Ja, dies stellt für Sie aber keinen großen Mehraufwand dar, da Ihr Kieferorthopäde bei diesen Maßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der Württembergischen ein. Die Behandlung darf erst begonnen werden nachdem die Württembergische die schriftliche Genehmigung erteilt hat, andernfalls entfällt der Erstattungsanspruch komplett. | ||||||||||||||
| Wartezeit: Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ? |
Nein, denn der Tarif Württembergische SGK leistet nicht für Zahnbehandlungen. |
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| Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? | Nein, denn der Tarif Württembergische SGK leistet nicht für Zahnersatz. |
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| Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? | Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. |
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| Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? | Ja, in Pkt. 6 der AVB verzichtet die Württembergische auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. | ||||||||||||||
| Arzt ohne Kassenzulassung: | Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, , entfallen die Leistungsansprüche. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. | ||||||||||||||
| Kalkulation: Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ? |
Der Tarif Württembergische SGK / Kinder Plus wurde ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es sind dennoch keine nach Altersgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen, da die Versicherung automatisch zum 31.12. des Jahres endet, in dem die versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet. Bei Interesse haben Sie zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit die Weiterversicherung in den zahnärztlichen und stationären Erwachsenentarifen SG, SE und ZG 30 zu beantragen. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich. Das Höchstaufnahmealter ist 7 Jahre. |
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| Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ? |
Ja, kieferorthopädische Leistungen im Tarif Württembergische SGK / Kinder Plus stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, in diesem Bereich ist der Tarif refom- und zukunftstauglich. Stationäre Leistungen basieren auf einer Verzahnung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Sollten hier Änderungen eintreten, muss der Tarif neu kalkuliert werden. |
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Besonderheiten |
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| Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? | Ja, Der Tarif SGK leistet auch bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung. Erstattungsfähig sind 100 % der Aufwendungen für Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlungen. Diese Kombination ist einmalig. Der Tarif SGK leistet umfangreich wie kaum ein anderer Tarif für kieferorthopädische Behandlungen und erstattet auch noch Wahlleistungen für Krankenhausbehandlungen. |
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