Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den hochwertigen Top-Tarif der Universa anderen Anbietern gegenüber gestellt. Der Vergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Universa-Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden.
![]() Universa dent Privat |
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Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Universa Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.
gut ( 1,4 ) lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 3.000,- Euro an Erstattungsleistung abgerufen werden. |
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Zahnbehandlung |
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| Zahnreinigung: Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ? |
Ja pro Kalenderjahr stehen 75,- € für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
Der Erstattungssatz beträgt 100 % bis zu einem max. Rechnungsbetrag von 75,- €. |
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| Kunststofffüllungen statt Amalgam: Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ? |
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 80 - 90 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen. Privatzahnärztlich erbrachte Leistungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. |
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| Wichtige Ergänzungen: Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ? |
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden 80 - 90 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn die Maßnahmen nicht mehr oder noch nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen. a) Wurzelbehandlungen; b) Paradontosebehandlungen c) Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung). Erfolgt zu den Maßnahmen a) bis c ) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse entfällt die Erstattung aus dem Tarif dent Privat. |
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Zahnersatz |
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| Zahnersatzleistungen: Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für: |
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz. Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
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| Zahnersatz: für aktuelle Zahnlücken. Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ? |
Nein, fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, können für die zukünftige med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken, bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehr als drei Zahnlücken, bzw. mehr als drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif Universa dent Privat leistet dafür jedoch nicht; daher ist er unter diesen Voraussetzungen nicht empfehlenswert. |
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| Preis- und Leistungsverzeichnis: Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis! Die Universa berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages. Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
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| Bonusheft: Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ? |
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz hohen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung. Wichtig zu wissen: Für die Einstufung zählt nicht der heute zum Zeitpunkt der Antragstellung belegbare Zeitraum, sondern der Zeitraum, der zu dem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt belegt werden kann, an dem Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen wird. Sie können also auch nach Abschluss der privaten Zahnzusatzversicherung noch weitere Bonuszeiten ansammeln. Die Universa belohnt im Tarif dent Privat kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt der grundsätzliche Erstattungssatz 80 % vom Rechnungsbetrag. Sobald Sie 5 Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können, steigt die Gesamterstattung auf 85 %, wenn Sie 10 Jahre nachweisen können, sogar auf 90 % vom Rechnungsbetrag. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Universa dent Privat ) Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird. |
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| Standard Grundversorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ? |
100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die Universa dent Privat Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss noch einmal, sodass Ihnen zusammen 100 % des Rechnungsbetrages erstattet werden. |
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| Höherwertige Versorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ? |
80 - 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung. 85 % bei fünfjährigem, 90 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis. Ein gut geführtes Bonusheft wird von der Universa belohnt ! Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Universa dent Privat Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 %, 85 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? | Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns. | ||||||||||||||
| Leistungsumfang für Verblendungen: | Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||
| Inlays: Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ? |
80 - 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays. 85 % bei fünfjährigem, 90 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z.B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die Universa dent Privat Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 %, 85 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Leistungsumfang für Inlays: | Keine Begrenzung. Im Tarif Universa dent Privat gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||
| Implantate: Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? |
80 - 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate. 85 % bei fünfjährigem, 90 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis. Ein gut geführtes Bonusheft wird von der Universa belohnt ! Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die Universa dent Privat Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 %, 85 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? | Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. | ||||||||||||||
| Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? | Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen. | ||||||||||||||
| Leistungsumfang für Implantate: | Keine Begrenzung. Im Tarif Universa dent Privat gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer, noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||
Kieferorthopädie |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | 80 % vom Rechnungsbetrag, max. 600,- € je behandeltem Kiefer erhalten Kinder und Jugendliche für die gesamten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr abgeschlossenen med. notwendigen kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft:
Personen, bei denen die Behandlung nach dem vollendeten 18. Lebensjahr begonnen wird, haben keinen Anspruch auf eine Erstattung aus dem Tarif Universa dent Privat. |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | 80 % vom Rechnungsbetrag, max. 600,- € je behandeltem Kiefer können Sie zusätzlich zu den bis zum vollendeten 18. Lebensjahr abgeschlossenen, med. notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen erhalten, bei denen ein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft:
Die Universa übernimmt als einer von ganz wenigen Versicherern bis zu 600,- € je behandeltem Kiefer für die med. notwendigen Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung. Für diese kieferorthopädische Maßnahmen besteht nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit von 8 Monaten. |
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Leistungsfähigkeit |
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| Begrenzungen in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ? |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. In den ersten vier Kalenderjahren ( KJ ) errechnet sich der Erstattungsanspruch aus einem Höchstbetrag von:
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist. Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung. |
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| Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ? |
Ja, für den Tarif dent Privat besteht die Verpflichtung, der Universa immer dann ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt. Wir empfehlen Ihnen aber bei jeder Inlay- und Zahnersatzbehandlung sowie bei jeder Zahn- und Kieferregulierungsmaßnahme vor Behandlungsbeginn einen HKP einzureichen. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen. | ||||||||||||||
| Wartezeit: Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ? |
Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen, für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie für Zahnbehandlung, dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||
| Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? | Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||
| Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? | Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Kalenderjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. |
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| Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? | Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Universa auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. | ||||||||||||||
| Arzt ohne Kassenzulassung: | Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ( Festkostenzuschuss ) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Inlays, Onlays und Funktionsdiagnostik 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Universa abgezogen. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
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| Kalkulation: Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ? |
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Alle fünf Jahre erfolgt der Wechsel in die nächste Alters- und Beitragsgruppe. Versicherte die das 16., 21., 26., 31., 36., 41., 46. usw. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich. |
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| Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ? |
Ja, Leistungen im Tarif Universa dent privat stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich. Heute: Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Inlays, Onlays und Funktionsdiagnostik 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der Universa heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen. Sollte der Festkostenzuschuss zukünftig entfallen, leistet die Universa in Abhängigkeit vom Bonusheft auch weiterhin die bereits heute zugesagten 80 %, 85 % oder 90 %. |
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Besonderheiten |
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| Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? | Ja, keine Gesundheitsfragen im Antrag. Das bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat. Keine Obergrenze für fehlende, nicht ersetzte Zähne. Auch mit einer Vielzahl von fehlenden, nicht ersetzten Zähnen, also tatsächlich vorhandenen Zahnlücken, können Sie die noch vorhandenen Zähne bei der Universa versichern. Dies macht aber nur dann Sinn, wenn die aktuell fehlenden Zähne auch später nicht ersetzt werden sollen, denn für die bei Vertragsabschluss fehlenden, nicht ersetzten Zähne besteht kein Versicherungsschutz. |
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