Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den Tarif der Signal anderen Anbietern gegenüber gestellt. In dem Direktvergleich finden Sie auch Top-Tarife anderer Gesellschaften und die Testsieger der Stiftung Warentest und von Ökotest.
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Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Signal-Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 2.100,- Euro an Erstattungsleistung abgerufen werden. |
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Zahnbehandlung |
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| Zahnreinigung: Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ? |
Ja, 2 Sitzungen pro Jahr werden bei Erwachsenen generell akzeptiert. Rechnungsbeträge bis 60,- € werden zu 50 % erstattet. Folgende Leistungen können Sie u.a. in Anspruch nehmen:
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| Kunststofffüllungen statt Amalgam: Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ? |
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 50 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen. Privatzahnärztlich erbrachte Leistungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Regel-Höchstsatz erstattet. |
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| Wichtige Ergänzungen: Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ? |
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden 50 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn die Maßnahmen nicht mehr oder noch nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen. a) Wurzelbehandlungen; b) Paradontosebehandlungen; Aus der Zahnzusatzversicherung Signal Komfort erhalten Sie keine Leistungen für Aufbissschienen. |
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Zahnersatz |
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| Zahnersatzleistungen: Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für: |
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz. Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
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| Zahnersatz: für aktuelle Zahnlücken. Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ? |
Nein, fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken können für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Der zukünftig erstmals med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig erstmals med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig erstmals med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehr als drei Zahnlücken bzw. mehr als drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig erstmals med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif Signal Komfort leistet dafür jedoch nicht; daher ist er unter diesen Voraussetzungen nicht empfehlenswert. |
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| Preis- und Leistungsverzeichnis: Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
Ja, es gibt ein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis! Die Signal berechnet die Erstattungen für Material- und Laborkosten nur auf der Basis des für diesen Tarif gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
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| Bonusheft: Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ? |
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz hohen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung. Wichtig zu wissen: Für die Einstufung zählt nicht der heute zum Zeitpunkt der Antragstellung belegbare Zeitraum, sondern der Zeitraum, der zu dem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt belegt werden kann, an dem Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen wird. Sie können also auch nach Abschluss der privaten Zahnzusatzversicherung noch weitere Bonuszeiten ansammeln. Die Signal belohnt in der Tarifkombination GE + Z 50-3 kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Der Tarif GE erstattet im ersten Schritt 20 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt werden der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarif Z 50 / 3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, maximal aber 1.280,- € pro Jahr. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Signal Komfort ) Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird. |
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| Standard Grundversorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ? |
20 % u. 50 % 20 % des Rechnungsbetrages erstattet der Tarif GE. 50 %, max. 1.280,- € pro Jahr erstattet der Tarif Z 50 / 3 für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu. Erstattungsbeispiel Die Signal Zahnzusatzversicherung GE erstattet im ersten Schritt 20 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt werden der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarif Z 50 / 3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, maximal aber 1.280,- € pro Jahr. In der Summe aller drei Leistungen werden maximal 100 % des Rechnungsbetrages ausgezahlt. |
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| Höherwertige Versorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ? |
20 % u. 50 % 20 % des Rechnungsbetrages erstattet der Tarif GE. 50 %, max. 1.280,- € pro Jahr erstattet der Tarif Z 50 / 3 für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Signal Zahnzusatzversicherung GE erstattet im ersten Schritt 20 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt werden der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarif Z 50 / 3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, maximal aber 1.280,- € pro Jahr. |
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| Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? | Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns. Bei entsprechender med. Begründung auch bis zum achten Zahn. | ||||||||||||||
| Leistungsumfang für Verblendungen: | Die Material- und Laborkosten werden gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum jeweiligen Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||
| Inlays: Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ? |
20 % u. 50 % erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays. 20 % des Rechnungsbetrages erstattet der Tarif GE. 50 %, max. 1.280,- € pro Jahr erstattet der Tarif Z 50 / 3. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z.B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die Signal Zahnzusatzversicherung GE erstattet im ersten Schritt 20 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt wird der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarif Z 50 / 3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, maximal aber 1.280,- € pro Jahr. |
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| Leistungsumfang für Inlays: | Begrenzung durch Preis- und Leistungsverzeichnis. Im Tarif Signal GE + Z 50 / 3 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer. Die Material- und Laborkosten werden maximal gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. |
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| Implantate: Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? |
20 % u. 50 % erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate. 20 % des Rechnungsbetrages erstattet der Tarif GE. 50 %, max. 1.280,- € pro Jahr erstattet der Tarif Z 50 / 3. Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die Signal Zahnzusatzversicherung GE erstattet im ersten Schritt 20 % vom Rechnungsbetrag. Im zweiten Schritt werden der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf den verbleibenden Rechnungsbetrag angerechnet. Im dritten Schritt erstattet der Tarif Z 50 / 3 von den verbleibenden Restkosten noch einmal 50 %, maximal aber 1.280,- € pro Jahr. |
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| Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? | Ja, 20 %. Es ist aber fraglich, ob in der Praxis noch Kosten abgerechnet werden können. Die Signal erkennt maximal 1000,- € Rechnungsbetrag pro Implantat und einschließlich aller damit im Zusammenhang anfallenden zahnärztlichen und kieferchirurgischen Maßnahmen an. | ||||||||||||||
| Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? | Ja, 20 %. Es ist aber fraglich, ob in der Praxis noch Kosten abgerechnet werden können. Die Signal erkennt maximal 1000,- € Rechnungsbetrag pro Implantat und einschließlich aller damit im Zusammenhang anfallenden zahnärztlichen und kieferchirurgischen Maßnahmen an. | ||||||||||||||
| Leistungsumfang für Implantate: | Anzahlbegrenzung und Preis- und Leistungsverzeichnis. Im Tarif Signal GE + Z 50 / 3 sind pro Kiefer inkl. der bereits vorhandenen Implantate maximal 6 Implantate erstattungsfähig. Pro Implantat einschl. aller implantologischen Leistungen wird ein Rechnungsbetrag von 1.000,- € anerkannt. Der Zahnersatz auf dem Implantat wird ergänzend mit 20 % erstattet. Der Tarif Z 50 / 3 erstattet zusätzlich 50 %, max. aber 1.280,- € pro Jahr für die Restkosten, die verbleiben, wenn vom Rechnungsbetrag bereits die Leistung aus dem Tarif GE und der gesetzliche Festkostenzuschuss abgezogen wurden. Die Material- und Laborkosten werden maximal gemäß der im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen und Obergrenzen erstattet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. |
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Kieferorthopädie |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | 50 % bis max. 1.280,- € pro Kalenderjahr erhalten Sie als Erstattung für med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft:
Für diese kieferorthopädische Maßnahmen besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | Der Tarif Signal Z 50 / 3 leistet im Regelfall nicht für die Kosten, die entstehen, wenn im Zuge kieferorthopädischer Behandlungen auch Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden; es kann aber eine Einzelfallprüfung für die Erstattung der Mehrkosten beantragt werden. | ||||||||||||||
Leistungsfähigkeit |
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| Begrenzungen in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ? |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. In den ersten 4 Versicherungsjahren ( VJ ) gilt für die Tarife GE eine Begrenzung von
Die Leistung des Tarifs Z 50 / 3 ist generell begrenzt auf maximal 1.280,- € pro Kalenderjahr. Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist. Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen aus den Tarifen GE und GE Plus ohne Begrenzung zur Verfügung. Die Leistungen aus dem Tarif Z 50 / 3 bleiben weiterhin auf maximal 1.280,- € pro Kalenderjahr begrenzt. |
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| Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ? |
Ja, für den Tarif GE + Z 50 / 3 ist der Signal immer dann ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 2.500 € überschreiten werden! Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei Zahnersatz- oder kieferorthopädischen Maßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der Signal ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen. |
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| Wartezeit: Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ? |
Ja, es besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen, für Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie für Zahnbehandlung, dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||
| Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? | Ja, es besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||
| Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? | Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. |
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| Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? | Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Signal auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. | ||||||||||||||
| Arzt ohne Kassenzulassung: | Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, sodass zustehende Kassenleistungen nicht in Anspruch genommen werden können, dann erfolgen dieselben Leistungen aus den Tarifen GE + Z 50 / 3. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. | ||||||||||||||
| Kalkulation: Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ? |
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich. |
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| Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ? |
Ja, Leistungen im Tarif Signal GE + Z 50 / 3 stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich. Heute: Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in Anspruch zu nehmen, damit die hier ausgewiesenen Gesamterstattungen erreicht werden. |
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Besonderheiten |
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| Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? | Ja, nach Ablauf einer Wartezeit von 3 Monaten sind folgende Zusatzleistungen und Zuschüsse abrufbar:
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