R+V Zahnzusatzversicherung Tarif R+V Comfort + ZV

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R+V Comfort + ZV
    


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Leistungen Tarif R+V Comfort + ZV im Detail

gut ( 2,1 ) lautet das Urteil der Finanztest 05 / 12.

Zahnersatz als Grundversorgung100 %
Zahnersatz als Privatleistung70 %
Professionelle Zahnreinigung100 %
Kunststofffüllungen statt Amalgam   100 %
Wurzelkanalbehandlung100 %
Parodontosebehandlung100 %
Zahnspangen u. Kieferorthopädie70 %

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige
Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.
In den ersten 4 Jahren können bis zu 10.000 EUR
an Erstattungsleistung abgerufen werden.
 

Zahnbehandlung

Zahnreinigung:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ?
Ja, einmal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe zu 100 % übernommen.

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:
  • Professionelle Zahnreinigung ( nach GOZ Ziffer 1040 ),
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
  • Fissurenversiegelung,
  • Behandlung überempfindlicher Zahnflächen,
  • Erstellung des Mundhygienestatus,
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,

Zahnprophylaxe wird aus dem Tarif ZV generell einmal pro Jahr zu 100 % übernommen. Für Zahnprophylaxe und alle übrigen Leistungen erstattet der Tarif ZV im ersten Jahr max. 250 EUR, im zweiten Jahr max. 500 EUR. Ab dem dritten Jahr stehen die Gesamtleistungen aus dem Tarif ZV ohne Begrenzung zur Verfügung, Zahnprophylaxe wird aber weiterhin nur einmal pro Jahr übernommen.

Sehr positiv ist, dass die Sitzung nicht durch einen Höchstbetrag gedeckelt wird. Sie können also auch umfangreichere vorbeugende Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Kunststofffüllungen statt Amalgam:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ?
Ja, für Kunststofffüllungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Der Tarif ZV erstattet aber im ersten Jahr max. 250 EUR, im zweiten Jahr max. 500 EUR. Ab dem dritten Jahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.

Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Wichtige Ergänzungen:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ?
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn die Maßnahmen nicht mehr oder noch nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen.
a) Wurzelbehandlungen;
b) Paradontosebehandlungen;
c) Knirscherschienen ( nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung )

Der Tarif ZV erstattet im ersten Jahr max. 250 EUR, im zweiten Jahr max. 500 EUR. Ab dem dritten Jahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
 

Zahnersatz

Zahnersatzleistungen:
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für:
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
  • festsitzenden Zahnersatz ( wie Brücke, Krone, Implantat etc. )
  • herausnehmbaren Zahnersatz ( wie Teil-, Vollprothese etc. )
Zahnersatz:
für aktuelle Zahnlücken.

Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ?
Nein, fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, können für die zukünftige med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition ist nicht mitversichert.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert.

Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif R+V Comfort + ZV leistet dafür jedoch nicht; daher ist er unter diesen Voraussetzungen nicht empfehlenswert.
Preis- und Leistungsverzeichnis:
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis!

Die R+V berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Bonusheft:
Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ?
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Bonus 20 oder Bonus 30 erhalten, wird diese Bonusleistung auf den Erstattungsbetrag der R+V angerechnet, sodass die Gesamterstattung bei 70 % vom Rechnungsbetrag bleibt.
( Keramikkrone R+V Comfort + ZV ).

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.
Standard Grundversorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ?
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die R+V Comfort + ZV Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss noch einmal, sodass Ihnen zusammen 100 % des Rechnungsbetrages erstattet werden.
Höherwertige Versorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ?
70 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die R+V Comfort + ZV Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 70 % des Rechnungsbetrages auf.
Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils siebten Zahns.
Leistungsumfang für Verblendungen: Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum jeweiligen Höchstsatz erstattet.
Inlays:
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ?
70 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z.B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die R+V Comfort + ZV Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 70 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Inlays: Keine Begrenzung. Im Tarif R+V Comfort + ZV gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Implantate:
Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
70 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die R+V Comfort + ZV Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 70 % des Rechnungsbetrages auf.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Leistungsumfang für Implantate: Keine Begrenzung. Im Tarif R+V Comfort + ZV gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
 

Kieferorthopädie

Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? 70 %
vom Rechnungsbetrag, max. 1000 EUR erhalten Kinder und Jugendliche für die bis zum vollendeten 18. Lebensjahr begonnenen, med. notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Dies betrifft:
  • Kinder und Jugendliche z.B. bei Einstufung in KIG 2
Für diese kieferorthopädischen Maßnahmen besteht keine Wartezeit.

Personen, bei denen die Behandlung nach dem vollendeten 18. Lebensjahr begonnen wird, haben keinen Anspruch auf eine Erstattung aus dem Tarif R+V Comfort + ZV.
Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? 70 %
vom Rechnungsbetrag, max. 500 EUR können Sie zusätzlich zu den med. notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen erhalten, bei denen ein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Dies betrifft:Die R+V besteht allerdings auch bei den privat in Rechnung gestellten Mehrkosten auf einer detaillierten medizinischen Begründung. Der R+V Tarif trägt gemäß der Versicherungsbedingungen nur von den tatsächlich medizinisch notwendigen Leistungen der Mehrkostenvereinbarung 70 % der begründeten, med. notwendigen Kosten. Hier dürfte es in der Praxis sehr schwer fallen, die medizinische Notwendigkeit der überwiegend optisch / kosmetischen Maßnahmen zu begründen. Es ist daher fraglich, ob dieser Tarif tatsächlich umfangreich Teile der Mehrkosten übernimmt.

Für diese kieferorthopädische Maßnahmen besteht keine Wartezeit.

Personen, bei denen die kieferorthopädische Behandlung nach dem vollendeten 18. Lebensjahr begonnen wird, haben keinen Anspruch auf eine Erstattung aus dem Tarif R+V Comfort + ZV.
 

Leistungsfähigkeit

Begrenzungen in den Anfangsjahren:
Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ?
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.

Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.

Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Die Bereiche Zahnbehandlung und Zahnersatz werden dabei getrennt bewertet und abgerechnet.

In den ersten zwei Kalenderjahren ( KJ ) gilt eine Begrenzung für Zahnbehandlung und Vorsorge ( Tarif ZV ) von insgesamt:
250 EUR Erstattungsbetrag im ersten KJ
500 EUR Erstattungsbetrag im zweiten KJ

In den ersten vier Kalenderjahren ( KJ ) gilt eine Begrenzung für Zahnersatz ( Tarif Z2 ) von:
1.000 EUR Erstattungsbetrag im ersten KJ
2.000 EUR Erstattungsbetrag im zweiten KJ
3.000 EUR Erstattungsbetrag im dritten KJ
4.000 EUR Erstattungsbetrag im vierten KJ

In der Summe stehen in den ersten 4 Jahren also zusammen bis zu 10.000 EUR Erstattungsbetrag zur Verfügung.

Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist.

Ab dem 3. Kalenderjahr stehen die Leistungen für Zahnbehandlung und Vorsorge und ab dem 5. Kalenderjahr auch die Leistungen für Zahnersatz ohne Begrenzung zur Verfügung.
Heil- und Kostenplan (HKP):
Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ?
Ja, für den Tarif R+V Comfort + ZV ist immer dann ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn umfangreichere Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der R+V ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Wartezeit:
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ?
Nein, nach Versicherungsbeginn besteht keine Wartezeit. Leistungen für Kunststofffüllungen, Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie für Zahnbehandlung, dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? Nein, nach Versicherungsbeginn besteht keine Wartezeit. Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen werden aus dem Tarif Z2 erbracht, wenn bei bestehendem Versicherungsschutz med. notwendige Zahnersatzmaßnahmen für bei Vertragsabschluss vorhandene Zähne oder dauerhaften Zahnersatz erstmals angeraten oder durchgeführt werden.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Kalenderjahre.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.
Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 14 Absatz 2 Teil I AVB / KK 2009 verzichtet die R+V auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Arzt ohne Kassenzulassung: Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ( Festkostenzuschuss ) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der R+V abgezogen. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kalkulation:
Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Kassenunabhängige Erstattung:
Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ?
Ja, Leistungen im Tarif R+V Comfort + ZV stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Zahnersatz 35 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der R+V heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Sollte der Festkostenzuschuss zukünftig entfallen, leistet die R+V in Abhängigkeit vom Bonusheft auch weiterhin die bereits heute zugesagten 70 %.
 

Besonderheiten

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? Ja
  • die Summenbegrenzungen gelten für jedes der ersten 4 Jahre separat, sodass bis zu 10.000 EUR an Erstattungsleistung zur Verfügung stehen,
  • keine Wartezeiten für Zahnbehandlung oder Zahnersatz,
  • keine Gesundheitsfragen im Antrag.
Letzteres bedeutet, dass der Versicherer sich beim ersten Leistungsfall schriftlich bei Ihrem Zahnarzt melden wird. Mit der Arztanfrage wird dann nachträglich geklärt, ob der Behandlungsbedarf bereits vor Vertragsabschluss bestanden hat.


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