Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den Tarif der Hallesche anderen Anbietern gegenüber gestellt. In dem Direktvergleich finden Sie auch Top-Tarife anderer Gesellschaften und die Testsieger der Stiftung Warentest und von Ökotest.
![]() Hallesche plusZ |
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Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Hallesche-Tarifs zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.
Dieser Tarif verdoppelt den Festkostenzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 1.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden. |
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Zahnbehandlung |
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| Zahnreinigung: Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ? |
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Hallesche plusZ erhalten Sie keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder andere Prophylaxemaßnahmen. | ||||||||||||||||
| Kunststofffüllungen statt Amalgam: Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ? |
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Hallesche plusZ erhalten Sie keine Leistungen für Kunststofffüllungen. | ||||||||||||||||
| Wichtige Ergänzungen: Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ? |
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Hallesche plusZ erhalten Sie keine Leistungen für zahnärztliche Maßnahmen wie Wurzel- oder Parodontosebehandlungen. Auch Aufbissschienen sind nicht erstattungsfähig. | ||||||||||||||||
Zahnersatz |
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| Zahnersatzleistungen: Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für: |
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz. Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
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| Zahnersatz: für aktuelle Zahnlücken. Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ? |
Nein, fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, können für die zukünftige med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken, bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person in der Summe mehr als drei Zähne entweder fehlen oder dass Zähne durch entnehmbare Prothesen ersetzt sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif Hallesche plusZ leistet dafür jedoch nicht; daher ist er unter diesen Voraussetzungen nicht empfehlenswert. |
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| Preis- und Leistungsverzeichnis: Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis! Die Hallesche orientiert sich bei der Erstattung jedoch auch nicht am Rechnungsbetrag. Der Tarif plusZ leistet noch einmal den von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Festkostenzuschuss, sodass die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse verdoppelt wird. Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
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| Bonusheft: Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ? |
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz hohen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung. Wichtig zu wissen: Für die Einstufung zählt nicht der heute zum Zeitpunkt der Antragstellung belegbare Zeitraum, sondern der Zeitraum, der zu dem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt belegt werden kann, an dem Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen wird. Sie können also auch nach Abschluss der privaten Zahnzusatzversicherung noch weitere Bonuszeiten ansammeln. Die Hallesche belohnt im Tarif plusZ kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Wenn Sie die Bonusstufe 0 haben, bezahlt die Hallesche noch einmal die Summe, die Sie von der gesetzlichen Krankenkasse als Festkostenzuschuss bekommen haben. Wenn Sie die Bonusstufe 20 oder 30 haben, bezahlt die Hallesche noch einmal die Summe, die Sie von der gesetzlichen Krankenkasse als Festkostenzuschuss bekommen haben und die Summe, die Sie als Bonusleistung ( Bonus 20 oder Bonus 30 ) erhalten haben. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone Hallesche plusZ ). Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird. |
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| Standard Grundversorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ? |
100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die Hallesche plusZ Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss noch einmal, sodass Ihnen zusammen 100 % des Rechnungsbetrages erstattet werden. |
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| Höherwertige Versorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ? |
Es erfolgt eine Verdopplung des Festkostenzuschusses, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Regelversorgung erhalten. Die Mehrkosten einer höherwertigen Versorgung sind nicht erstattungsfähig. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Hallesche plusZ Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss noch einmal. |
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| Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? | Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind dann erstattungsfähig, wenn diese Leistung im Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse enthalten war. Der Tarif plusZ bezahlt noch einmal den Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse als Festkostenzuschuss bezahlt hat. | ||||||||||||||||
| Leistungsumfang für Verblendungen: | Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen. | ||||||||||||||||
| Inlays: Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ? |
Es erfolgt eine Verdopplung des Festkostenzuschusses, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Regelversorgung mit einer Amalgamfüllung erhalten hätten. | ||||||||||||||||
| Leistungsumfang für Inlays: | Im Tarif Hallesche plusZ sind auch Kosten für laborgefertigte Einlagefüllungen aus Metall, Kunststoff, Keramik und Cerec-Inlayserstattungsfähig. Die Hallesche zahlt noch einmal die Summe die von der gesetzlichen Krankenkasse für die Versorgung mit einer Amalgamfüllung bezahlt worden wäre ( ca. 30,- bis 50 EUR ). | ||||||||||||||||
| Implantate: Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? |
Es erfolgt eine Verdopplung des Festkostenzuschusses, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Regelversorgung erhalten. Die Mehrkosten einer höherwertigen Versorgung sind nicht erstattungsfähig. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Hallesche plusZ Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss noch einmal. |
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| Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? | Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind nicht erstattungsfähig. | ||||||||||||||||
| Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? | Nein, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig. | ||||||||||||||||
| Leistungsumfang für Implantate: | Es erfolgt eine Verdopplung der Leistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse für die kassenzahnärztliche Regelversorgung vorgesehen ist. Die zahnärztlichen Leistungen sind im Rahmen der kassenzahnärztlichen Vorschriften abzurechnen. | ||||||||||||||||
Kieferorthopädie |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | Der Tarif Hallesche plusZ leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. | ||||||||||||||||
| Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | Der Tarif Hallesche plusZ leistet nicht für die Kosten, die entstehen, wenn im Zuge kieferorthopädischer Behandlungen auch Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden. | ||||||||||||||||
Leistungsfähigkeit |
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| Begrenzungen in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ? |
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. In den ersten 4 Kalenderjahren ( KJ ) gilt eine Begrenzung von
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist. Ab dem 5. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung. |
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| Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ? |
Nein, für den Tarif Hallesche plusZ besteht keine Verpflichtung zur Einreichung eines HKP. | ||||||||||||||||
| Wartezeit: Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ? |
Nein, denn der Tarif Hallesche plusZ leistet nicht für Zahnbehandlungsmaßnahmen, Zahnreinigung, Prophylaxe oder Kunststofffüllungen. | ||||||||||||||||
| Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? | Nein, es besteht keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz steht Ihnen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung. Aber: Zahnersatzmaßnahmen, die bereits vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen wurden, sind nicht erstattungsfähig. |
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| Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? | Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. | ||||||||||||||||
| Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? | Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Hallesche auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. | ||||||||||||||||
| Arzt ohne Kassenzulassung: | Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif Hallesche plusZ. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. | ||||||||||||||||
| Kalkulation: Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ? |
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt fünf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 17., 21., 46. und 61. Lebensjahr vollenden, bezahlen ab Januar des jeweiligen Jahres dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich. |
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| Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ? |
Nein, Leistungen aus dem Tarif Hallesche plusZ stehen nur dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch in Vorleistung geht, der Tarif ist daher nicht reformtauglich. Heute: Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen. |
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Besonderheiten |
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| Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? | Nein, aber der Tarif Hallesche plusZ wurde und wird sowohl in der Werbung als auch in Druckstücken als 100 % Tarif bezeichnet. Diese Aussage trifft nur dann zu, wenn die Versorgung mit Zahnersatz ausschließlich im Bereich der von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Regelversorgung durchgeführt wird. | ||||||||||||||||
