DKV Zahnzusatzversicherung Tarif DKV DT85

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DKV DT85
    


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Leistungen Tarif DKV DT85 im Detail

sehr gut ( 1,4 ) lautet das Urteil der Finanztest 05 / 12

Zahnersatz als Grundversorgung100 %
Zahnersatz als Privatleistung85 %
Professionelle Zahnreinigung0 %
Kunststofffüllungen statt Amalgam   85 %
Wurzelkanalbehandlung0 %
Parodontosebehandlung0 %
Zahnspangen u. Kieferorthopädie0 %

Bis zu drei Zahnlücken können für die zukünftige
Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.
In den ersten 3 Jahren können bis zu 1.500 EUR
an Erstattungsleistung abgerufen werden.
 

Zahnbehandlung

Zahnreinigung:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung DKV DT85 erhalten Sie keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder andere Prophylaxemaßnahmen.
Kunststofffüllungen statt Amalgam:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 85 % des Rechnungsbetrages erstattet.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Wichtige Ergänzungen:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung DKV DT85 erhalten Sie keine Leistungen für zahnärztliche Maßnahmen wie Wurzel- oder Parodontosebehandlungen. Auch Aufbissschienen sind nicht erstattungsfähig.
 

Zahnersatz

Zahnersatzleistungen:
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für:
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
  • festsitzenden Zahnersatz ( wie Brücke, Krone, Implantat etc. )
  • herausnehmbaren Zahnersatz ( wie Teil-, Vollprothese etc. )
Zahnersatz:
für aktuelle Zahnlücken.

Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ?
Ja, in der Summe können bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.

Der errechnete und im Vergleich ausgewiesene Monatsbeitrag enthält bereits einen Mehrbeitrag in Höhe von 4 EUR. Durch diesen Mehrbeitrag ist der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition mitversichert.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der errechnete und im Vergleich ausgewiesene Monatsbeitrag enthält bereits einen Mehrbeitrag in Höhe von 8 EUR. Durch diesen Mehrbeitrag ist der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen mitversichert.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der errechnete und im Vergleich ausgewiesene Monatsbeitrag enthält bereits einen Mehrbeitrag in Höhe von 12 EUR. Durch diesen Mehrbeitrag ist der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen mitversichert.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person in der Summe mehr als drei Zahnlücken bzw. mehr als drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Eine Versicherung im Tarif DKV DT85 ist daher nicht möglich.
Ein Antrag würde sofort von der DKV abgelehnt.

Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif DKV DT85 leistet für den Einschluss fehlender Zähne.
Preis- und Leistungsverzeichnis:
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Es gibt kein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis der DKV, aber die DKV berechnet die für Zahnersatz zu erstattenden Material- und Laborkosten vorrangig auf der Basis des für die gesetzlichen Krankenkassen geltenden Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses II ( BEL II ).
Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten (z.B. Inlays), legt die DKV bundesweit ermittelte Durchschnittspreise zugrunde.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Bonusheft:
Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ?
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Bonus 20 oder Bonus 30 erhalten, wird diese Bonusleistung auf den Erstattungsbetrag der DKV angerechnet, sodass die Gesamterstattung bei 85 % vom Rechnungsbetrag bleibt.
( Keramikkrone DKV DT85 ).

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.
Standard Grundversorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ?
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die DKV DT85 Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss noch einmal, sodass Ihnen zusammen 100 % des Rechnungsbetrages erstattet werden.
Höherwertige Versorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ?
85 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung.
Wird ein DKV "Go-Dentis" Vertragszahnarzt aufgesucht, erhöht sich der Erstattungssatz auf 90 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die DKV DT85 Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 85 % des Rechnungsbetrages auf.
Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns.
Leistungsumfang für Verblendungen: Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum jeweiligen Höchstsatz erstattet.
Inlays:
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ?
85 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays.
Wird ein DKV "Go-Dentis" Vertragszahnarzt aufgesucht, erhöht sich der Erstattungssatz auf 90 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z.B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die DKV DT85 Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 85 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Inlays: Keine Begrenzung. Im Tarif DKV DT85 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die Material- und Laborkosten werden auf Basis des auch für die gesetzlichen Krankenkassen geltenden BEL II abgerechnet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Implantate:
Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
85 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate.
Wird ein DKV "Go-Dentis" Vertragszahnarzt aufgesucht, erhöht sich der Erstattungssatz auf 90 %.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die DKV DT85 Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 85 % des Rechnungsbetrages auf.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? Nein, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.
Leistungsumfang für Implantate: Keine Begrenzung. Im Tarif DKV DT85 gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die Material- und Laborkosten werden auf Basis des auch für die gesetzlichen Krankenkassen geltenden BEL II abgerechnet. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
 

Kieferorthopädie

Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? Der Tarif DKV DT85 leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? Der Tarif DKV DT85 leistet nicht für die Kosten, die entstehen, wenn im Zuge kieferorthopädischer Behandlungen Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden.
 

Leistungsfähigkeit

Begrenzungen in den Anfangsjahren:
Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ?
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.

Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.

Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

In den ersten drei Versicherungsjahren ( VJ ) gilt für den Zahnersatztarif DT85 eine Begrenzung von insgesamt:
500 EUR Erstattungsbetrag im ersten VJ
1.000 EUR Erstattungsbetrag in den ersten zwei VJ
1.500 EUR Erstattungsbetrag in den ersten drei VJ

Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist.

Ab dem 4. Versicherungsjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Heil- und Kostenplan (HKP):
Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ?
Nein, für den Tarif DT85 besteht keine Verpflichtung, der DKV vor Behandlungsbeginn einen HKP vorzulegen.
Wir empfehlen Ihnen aber, vor jeder Inlay- und Zahnersatzbehandlung vor Behandlungsbeginn einen HKP einzureichen und die Kostenübernahme abzustimmen. Für eine Kunststofffüllung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Wartezeit:
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ?
Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Kunststofffüllungen in Anspruch nehmen.
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.
Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 29.7 der Versicherungsbedingungen verzichtet die DKV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Arzt ohne Kassenzulassung: Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, erhalten Sie keinen Zuschuss aus dem Tarif DT85. Wenn Sie bei der DKV versichert sind und die Behandlung von einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung durchgeführt werden soll, nehmen Sie bitte vor Behandlungsbeginn Kontakt zur Leistungsabteilung der DKV auf. Eventuell kann eine Einzelfallentscheidung herbeigeführt werden. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kalkulation:
Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zehn Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 9., 19., 29., 39., 49., 59., 69., 79., 89., und 99. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Kassenunabhängige Erstattung:
Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ?
Nein, Leistungen aus dem Baustein DT85 stehen nur nach einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse zur Verfügung. Der Tarif ist daher nicht reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, sonst erfolgt keine Erstattung aus dem Tarif DT85.

Sollte der Festkostenzuschuss zukünftig entfallen, wird die DKV den Baustein DT85 ersetzten müssen.
 

Besonderheiten

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? Nein


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