Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den vielfach ausgezeichneten Testsieger und hochwertigen Top-Tarif der CSS anderen Anbietern gegenüber gestellt. Ob Stiftung Warentest mit der Zeitschrift Finanztest oder das ÖKO-TEST Magazin: auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Zahnzusatzversicherung der CSS können Sie bauen.
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sehr gut ( 1,3 ) lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10.
Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. Einziger Toptarif, der die Versicherungsleistungen in den Anfangsjahren nicht durch eine Begrenzung einschränkt ! |
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Zahnbehandlung |
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| Zahnreinigung: Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ? |
Ja, top Erstattung für Prophylaxeleistungen. 2 Sitzungen pro Jahr werden generell akzeptiert. Bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr. Die pro Jahr zur Verfügung stehenden Leistungen sind nicht durch eine feste Summe begrenzt. Folgende Leistungen können Sie u.a. in Anspruch nehmen:
Positiver Nebeneffekt: In Anspruch genommene Leistungen für professionelle Zahnreinigung haben keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt! |
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| Kunststofffüllungen statt Amalgam: Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ? |
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. |
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| Wichtige Ergänzungen: Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ? |
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn die Maßnahmen nicht mehr oder noch nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen. a) Wurzelbehandlungen; b) Paradontosebehandlungen; c) Aufbissschienen ( nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung ) Weitere Leistungen erfolgen z.B. für chirurgische Maßnahmen ( Wurzelspitzenresektionen ), parodontologische Leistungen, z.B. bei Taschentiefen unter 3,5 mm. Außerdem bei Weichgewebsmaßnahmen, bei der Behandlung knöcherner parodontaler Defekte, sowie für Untersuchungen zum Nachweis paropathogener Keime. |
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Zahnersatz |
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| Zahnersatzleistungen: Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für: |
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz. Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert. Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen
Siehe auch : weitere Erläuterung zu fehlenden Zähnen. |
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| Zahnersatz: für aktuelle Zahnlücken. Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ? |
Nein, fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, können für die zukünftige med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. Bereits durch herausnehmbare Prothesen ersetzte Zähne gelten im Sinne der Annahmerichtlinien weiterhin als fehlend und können ebenfalls nicht mitversichert werden. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person in der Summe mehr als drei Zähne entweder fehlen oder durch entnehmbare Prothesen ersetzt sind. Eine Versicherung im Tarif CSS Top ist daher nicht möglich. Ein Antrag würde sofort von der CSS abgelehnt. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zähne durch herausnehmbare Prothesen ersetzt sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person ein Zahn durch eine entnehmbare Prothese ersetzt ist. Die Reparatur oder die Erneuerung der Prothese ist nicht mitversichert. Auch abweichender Zahnersatz, z.B. eine med. notwendige Brückenversorgung an Stelle der Teilprothese, ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zähne durch eine entnehmbare Prothese ersetzt sind. Die Reparatur oder die Erneuerung der Prothese ist nicht mitversichert. Auch abweichender Zahnersatz, z.B. eine med. notwendige Brückenversorgung an Stelle der Teilprothese, ist nicht mitversichert. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zähne durch eine entnehmbare Prothese ersetzt sind. Die Reparatur oder die Erneuerung der Prothese ist nicht mitversichert. Auch abweichender Zahnersatz, z.B. eine med. notwendige Brückenversorgung an Stelle der Teilprothese, ist nicht mitversichert. Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif CSS Top leistet dafür jedoch nicht; daher ist er unter diesen Voraussetzungen nicht empfehlenswert. |
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| Preis- und Leistungsverzeichnis: Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis! Die CSS berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages. Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ? |
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| Bonusheft: Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ? |
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz hohen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung. Wichtig zu wissen: Für die Einstufung zählt nicht der heute zum Zeitpunkt der Antragstellung belegbare Zeitraum, sondern der Zeitraum, der zu dem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt belegt werden kann, an dem Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen wird. Sie können also auch nach Abschluss der privaten Zahnzusatzversicherung noch weitere Bonuszeiten ansammeln. Die CSS belohnt im Tarif CSS Top kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse beträgt der grundsätzliche Erstattungssatz 80 % vom Rechnungsbetrag. Sobald Sie 5 Jahre kontinuierlicher Zahnarztbesuche nachweisen können steigt die Gesamterstattung auf 85 %, wenn Sie 10 Jahre nachweisen können sogar auf 90 % vom Rechnungsbetrag. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen. ( Keramikkrone CSS Top ) Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird. |
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| Standard Grundversorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ? |
100 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden. Erstattungsbeispiel Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die CSS Top Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss noch einmal, sodass Ihnen zusammen 100 % des Rechnungsbetrages erstattet werden. |
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| Höherwertige Versorgung: Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ? |
80 % - 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung. 85 % bei fünfjährigem, 90 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis. Ein gut geführtes Bonusheft wird von der CSS belohnt ! Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die CSS Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 %, 85 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? | Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns. | ||||||||||||||
| Leistungsumfang für Verblendungen: | Die zahnärztlichen Leistungen sind nach Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||
| Inlays: Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ? |
80 % - 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays. 85 % bei fünfjährigem, 90 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis. Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die CSS Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 %, 85 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Leistungsumfang für Inlays: | Keine Begrenzung. Im Tarif CSS Top gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. | ||||||||||||||
| Implantate: Welche Erstattung erfolgt für Implantate ? |
80 % - 90 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate. 85 % bei fünfjährigem, 90 % bei zehnjährigem Bonusheftnachweis. Ein gut geführtes Bonusheft wird von der CSS belohnt ! Erstattungsbeispiel Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die CSS Top Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 80 %, 85 % oder 90 % des Rechnungsbetrages auf. |
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| Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? | Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören. | ||||||||||||||
| Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? | Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen stehen. | ||||||||||||||
| Leistungsumfang für Implantate: | Keine Begrenzung. Im Tarif CSS Top gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik ( Analyse, Röntgenaufnahmen, Schablonen ), die Implantation, die Freilegung des Implantats sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Weichgewebsmaßnahmen. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet. |
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Kieferorthopädie |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | 80 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, bei denen generell kein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft:
Für diese kieferorthopädische Maßnahmen besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. |
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| Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? | 80 % vom Rechnungsbetrag, max. 600,- € je behandeltem Kiefer können Sie zusätzlich zu den med. notwendigen kieferorthopädischen Behandlungen erhalten, bei denen ein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dies betrifft:
Die CSS übernimmt als einer von ganz wenigen Versicherern bis zu 600,- € je behandeltem Kiefer für die med. notwendigen Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung. Für diese kieferorthopädische Maßnahmen besteht eine Wartezeit von 8 Monaten |
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Leistungsfähigkeit |
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| Begrenzungen in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ? |
Nein, der Tarif CSS Top ist der einzige Hochleistungstarif, bei dem die zugesagten Versicherungsleistungen von Beginn an in voller Höhe zur Verfügung stehen. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehrere Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind. Bei Antragstellung vorhandene Zahnlücken werden bei der CSS immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, daher hat die Angabe fehlender, nicht ersetzter Zähne keine Auswirkung auf die Leistungshöhe der Anfangsjahre. |
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| Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ? |
Ja, für den Tarif CSS Top ist der CSS immer ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen,wenn umfangreichere Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- oder kieferorthopädische Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der CSS ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen. | ||||||||||||||
| Wartezeit: Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ? |
Nein, nach Versicherungsbeginn besteht keine Wartezeit. Leistungen für Kunststofffüllungen, Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie für Zahnbehandlung, dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||
| Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? | Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen. | ||||||||||||||
| Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? | Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 volles Kalenderjahr. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. |
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| Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? | Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die CSS auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. | ||||||||||||||
| Arzt ohne Kassenzulassung: | Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie die selben Leistungsansprüche. Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ( Festkostenzuschuss ) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch gekürzt. Dies sind bei Inlays 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der CSS abgezogen. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung. |
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| Kalkulation: Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ? |
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Jeweils zum 01. Januar eines Jahres erfolgt die Einstufung in die nächste Altersgruppe. Versicherte bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Beitrag. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich. |
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| Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ? |
Ja, Leistungen im Tarif CSS Top stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich. Heute: Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls erfolgt eine theoretische Anrechnung dessen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Dies sind bei Inlays 20 % und bei Zahnersatz 40 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages. Um diese Anrechnungssummen würde die Auszahlung der CSS heute gekürzt, wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht in Anspruch nehmen. Sollte der Festkostenzuschuss zukünftig entfallen, leistet die CSS in Abhängigkeit vom Bonusheft auch weiterhin die bereits heute zugesagten 80 %, 85 % oder 90 %. |
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Besonderheiten |
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| Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? | Ja, der Tarif sieht einen Schadensfreiheitsrabatt von bis zu 25 % vor. Wenn Sie keine Leistungen oder ausschließlich Leistungen für Zahnreinigung und Prophylaxe in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Rabatt von 5 % auf den Jahresbeitrag, bis zu 25 % Rabatt sind innerhalb von 5 Jahren möglich. Ja, seit der Einführung des neuen Antrags im November 2009 gelten strengere Annahmerichtlinien: Zahnarztbesuch / Zahnersatz: Wenn Sie innerhalb der letzten 12 Monate nicht beim Zahnarzt waren oder wenn Sie vor mehr als 10 Jahren Zahnersatz und oder Inlays erhalten haben, prüft die CSS Ihren Antrag nur noch dann, wenn Sie auch zusammen mit Ihrem Antrag einen aktuellen zahnärztlichen Befundbericht einreichen. Aufgrund der damit verbundenen möglichen Folgen empfehlen wir Ihnen in diesen Fällen die Tarife Barmenia ZG Plus und ERGO Premium als verlässliche Alternative. |
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