Continentale Zahnzusatzversicherung Tarif Continentale CEZK

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Continentale CEZK
    


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Leistungen Tarif Continentale CEZK im Detail

gut ( 1,6 ) lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10.

Zahnersatz als Grundversorgung100 %
Zahnersatz als Privatleistung75 %
Professionelle Zahnreinigung0 %
Kunststofffüllungen statt Amalgam   0 %
Wurzelkanalbehandlung0 %
Parodontosebehandlung0 %
Zahnspangen u. Kieferorthopädie0 %

Vier vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige
Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.
Die Erstattungsleistung wird in den Anfangsjahren
begrenzt, wenn mehr als ein Zahn fehlt.
 

Zahnbehandlung

Zahnreinigung:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Continentale CEZK erhalten Sie keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung oder andere Prophylaxemaßnahmen.
Kunststofffüllungen statt Amalgam:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Continentale CEZK erhalten Sie keine Leistungen für Kunststofffüllungen.
Wichtige Ergänzungen:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ?
Nein, aus der Zahnzusatzversicherung Continentale CEZK erhalten Sie keine Leistungen für zahnärztliche Maßnahmen wie Wurzel- oder Parodontosebehandlungen. Auch Aufbissschienen sind nicht erstattungsfähig.
 

Zahnersatz

Zahnersatzleistungen:
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für:
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
  • festsitzenden Zahnersatz ( wie Brücke, Krone, Implantat etc. )
Vorhandene, herausnehmbare Teil- und Vollprothesen gelten bei der Continentale nicht als vollwertiger Zahnersatz. Die so ersetzten Zähne gelten im Sinne der Annahmerichtlinien immer noch als fehlend, können aber für die zukünftig notwendig werdende Versorgung mitversichert werden.
Zahnersatz:
für aktuelle Zahnlücken.

Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ?
Ja, in der Summe können bis zu vier fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, oder bis zu vier durch entnehmbare Prothesen ersetzte Zähne für die zukünftige med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition ist automatisch mitversichert, ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Leistungsstaffel eingeführt wird.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.

Die Erstattungsbeträge sind dann auf 640,- € im ersten, 960,- € im zweiten und 1.280,- € im dritten Versicherungsjahr begrenzt.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.

Die Erstattungsbeträge sind dann auf 640,- € im ersten, 960,- € im zweiten und 1.280,- € im dritten Versicherungsjahr begrenzt.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person vier Zahnlücken bzw. vier freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser bisher fehlenden oder durch entnehmbare Prothesen ersetzten Zähne kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.

Die Erstattungsbeträge sind dann auf 640,- € im ersten, 960,- € im zweiten und 1.280,- € im dritten Versicherungsjahr begrenzt.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person in der Summe mehr als vier Zähne entweder fehlen oder durch entnehmbare Prothesen ersetzt sind.

Eine Versicherung im Tarif Conti CEZK ist daher nicht möglich.
Ein Antrag würde sofort von der Conti abgelehnt.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zähne durch herausnehmbare Prothesen ersetzt sind.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person ein Zahn durch eine entnehmbare Prothese ersetzt ist.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieses einen durch eine entnehmbare Prothese ersetzten Zahns ist automatisch mitversichert, ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Leistungsstaffel eingeführt wird.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zähne durch eine entnehmbare Prothese ersetzt sind.

Die Reparatur oder die Erneuerung der Prothese oder die Anfertigung eines med. notwendigen neuen Zahnersatzes für die bisher durch die Prothese ersetzten zwei Zähne kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.

Die Erstattungsbeträge sind dann auf 640,- € im ersten, 960,- € im zweiten und 1.280,- € im dritten Versicherungsjahr begrenzt.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zähne durch eine entnehmbare Prothese ersetzt sind.

Die Reparatur oder die Erneuerung der Prothese oder die Anfertigung eines med. notwendigen neuen Zahnersatzes für die bisher durch die Prothese ersetzten drei Zähne kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.

Die Erstattungsbeträge sind dann auf 640,- € im ersten, 960,- € im zweiten und 1.280,- € im dritten Versicherungsjahr begrenzt.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person vier Zähne durch eine entnehmbare Prothese ersetzt sind.

Die Reparatur oder die Erneuerung der Prothese oder die Anfertigung eines med. notwendigen neuen Zahnersatzes für die bisher durch die Prothese ersetzten vier Zähne kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.

Die Erstattungsbeträge sind dann auf 640,- € im ersten, 960,- € im zweiten und 1.280,- € im dritten Versicherungsjahr begrenzt.

Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif Conti CEZK leistet für den Einschluss fehlender Zähne, bzw. für die bereits heute durch entnehmbare Prothesen ersetzten Zähne.
Preis- und Leistungsverzeichnis:
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis!

Die Continentale berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Bonusheft:
Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ?
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Bonus 20 oder Bonus 30 erhalten, wird diese Bonusleistung auf den Erstattungsbetrag der Continentale angerechnet, sodass die Gesamterstattung bei 75 % vom Rechnungsbetrag bleibt.
( Keramikkrone Continentale CEZK )

Über die Gewährung des Kassenbonus entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.
Standard Grundversorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ?
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzl. Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss. Die Continentale CEZK Zahnzusatzversicherung verdoppelt diesen Festkostenzuschuss noch einmal, sodass Ihnen zusammen 100 % des Rechnungsbetrages erstattet werden.
Höherwertige Versorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ?
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Conti CEZK Zahnzusatzversicherung füllt unter Anrechnung eventueller gesetzlicher Bonusleistungen bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns.
Leistungsumfang für Verblendungen: Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Inlays:
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ?
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z.B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die Continentale CEZK Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Inlays: Keine Begrenzung. Im Tarif Continentale CEZK gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Implantate:
Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
75 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die Continentale CEZK Zahnzusatzversicherung füllt bis auf 75 % des Rechnungsbetrages auf.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? Nein, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind nicht erstattungsfähig.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? Nein, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.
Leistungsumfang für Implantate: Anzahlbegrenzung. Im Tarif Continentale CEZK sind pro Kiefer maximal 4 Implantate erstattungsfähig. Es gibt aber keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
 

Kieferorthopädie

Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? Der Tarif Continentale CEZK leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? Der Tarif Continentale CEZK leistet nicht für die Kosten, die entstehen, wenn im Zuge kieferorthopädischer Behandlungen auch Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden.
 

Leistungsfähigkeit

Begrenzungen in den Anfangsjahren:
Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ?
Nein,
es gibt keine Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren. Die zugesagten Versicherungsleistungen stehen von Beginn an in voller Höhe zur Verfügung.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.
Nein,
es gibt keine Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren. Die zugesagten Versicherungsleistungen stehen von Beginn an in voller Höhe zur Verfügung.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

In den ersten drei Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
640,- € Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
960,- € Erstattungsbetrag im zweiten Kalenderjahr
1280,- € Erstattungsbetrag im dritten Kalenderjahr

Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist.

Ab dem 4. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

In den ersten drei Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
640,- € Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
960,- € Erstattungsbetrag im zweiten Kalenderjahren
1280,- € Erstattungsbetrag im dritten Kalenderjahren

Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist.

Ab dem 4. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person vier Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

In den ersten drei Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
640,- € Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
960,- € Erstattungsbetrag im zweiten Kalenderjahren
1280,- € Erstattungsbetrag im dritten Kalenderjahren

Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist.

Ab dem 4. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Nein,
es gibt keine Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren. Die zugesagten Versicherungsleistungen stehen von Beginn an in voller Höhe zur Verfügung.
Heil- und Kostenplan (HKP):
Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ?
Nein, für den Tarif Continentale CEZK besteht keine Verpflichtung zur Einreichung eines HKP. Wir empfehlen Ihnen jedoch vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Kontaktaufnahme mit der Continentale, um die Kostenübernahme abzustimmen. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bitte bei der Continentale ein.
Wartezeit:
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ?
Nein, denn der Tarif Continentale CEZK leistet nicht für Zahnbehandlungsmaßnahmen, Zahnreinigung, Prophylaxe oder Kunststofffüllungen.
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Kalenderjahr.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.
Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Continentale auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Arzt ohne Kassenzulassung: Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif CEZK. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kalkulation:
Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Kassenunabhängige Erstattung:
Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ?
Nein, Leistungen aus dem Tarif CEZK stehen nur dann zur Verfügung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung auch in Vorleistung geht; der Tarif ist daher nicht reformtauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund. Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen.
 

Besonderheiten

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? Ja, die Anzahl der erstattungsfähigen Implantate ist auf 4 Implantate pro Kiefer begrenzt.


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