Barmenia Zahnzusatzversicherung Tarif Barmenia AZ + Prophy

Wir haben in unserem Onlinerechner für Sie den Tarif der Barmenia anderen Anbietern gegenüber gestellt. Auf die unabhängige Empfehlung zur Zahnzusatzversicherung der Barmenia durch die Stiftung Warentest mit der Zeitschrift Finanztest können Sie bauen.



Barmenia AZ + Prophy
    


Barmenia Zahnzusatzversicherung hier vergleichen ...


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Leistungen Tarif Barmenia AZ + Prophy im Detail

gut ( 2,3 ) lautet das Urteil der Finanztest 05 / 10.

Zahnersatz als Grundversorgung35 %+
Zahnersatz als Privatleistung35 %+
Professionelle Zahnreinigung60,- €
Kunststofffüllungen statt Amalgam   100 %
Wurzelkanalbehandlung100 %
Parodontosebehandlung100 %
Zahnspangen u. Kieferorthopädie0 %

Bis zu drei Zahnlücken können für die zukünftige
Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.
In den ersten 2 Jahren können bis zu 2.500,- Euro
an Erstattungsleistung abgerufen werden.
 

Zahnbehandlung

Zahnreinigung:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen ?
Ja, pro Kalenderjahr stehen 60,- €
für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
  • Professionelle Zahnreinigung ( nach GOZ Ziffer 1040 ),
  • Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
  • Fissurenversiegelung.
  • Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
  • Erstellung des Mundhygienestatus,
  • eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten,
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
Die Summe ist ausreichend wenn Sie 1 x jährlich eine Zahnreinigung durchführen lassen.
Der Erstattungssatz beträgt 100 % bis zu einem max. Rechnungsbetrag von 60,- €.
Kunststofffüllungen statt Amalgam:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen ?
Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.
Wichtige Ergänzungen:
Leistet die Zahnzusatzversicherung für weitere Behandlungen, bei denen Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen gestrichen hat oder nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Leistung vorsieht ?
Ja, für die nachfolgenden Behandlungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn die Maßnahmen nicht mehr oder noch nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen fallen.
a) Wurzelbehandlungen;
b) Paradontosebehandlungen;
c) Aufbissschienen ( nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung )

Erfolgt zu den Maßnahmen a) bis c ) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, entfällt die Erstattung aus der Tarifkombination AZ + Prophy.
 

Zahnersatz

Zahnersatzleistungen:
Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für:
die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen, bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen
  • festsitzenden Zahnersatz ( wie Brücke, Krone, Implantat etc. )
  • herausnehmbaren Zahnersatz ( wie Teil-, Vollprothese etc. )
Zahnersatz:
für aktuelle Zahnlücken.

Können heute schon bzw. noch vorhandene Zahnlücken für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden ?
Ja, bis zu drei fehlende, nicht ersetzte Zähne, also tatsächlich vorhandene Zahnlücken, können für die zukünftig med. notwendig werdende Versorgung mit Zahnersatz mitversichert werden.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine Zahnlücken, bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser einen Zahnlücke / Freiposition ist automatisch mitversichert, ohne dass ein Beitragszuschlag erhoben oder eine begrenzende Erstattungsstaffel eingeführt wird.

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken, bzw. zwei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser zwei Zahnlücken / Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.

Die Erstattungsbeträge sind dann auf 250,- € im ersten, 500,- € im zweiten und 750,- € im dritten Kalenderjahr begrenzt. Für das vierte und fünfte Kalenderjahr gelten dann wieder die für alle Versicherten gültigen Erstattungsbeträge. ( siehe: Begrenzung in den Anfangsjahren )

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken, bzw. drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Der zukünftig med. notwendig werdende Zahnersatz für die Versorgung dieser drei Zahnlücken / Freipositionen kann unkompliziert mitversichert werden, wenn Sie einer individuellen Erstattungsstaffel zustimmen.

Die Erstattungsbeträge sind dann auf 125,- € im ersten, 250,- € im zweiten und 375,- € im dritten Kalenderjahr begrenzt. Für das vierte und fünfte Kalenderjahr gelten dann wieder die für alle Versicherten gültigen Erstattungsbeträge. ( siehe: Begrenzung in den Anfangsjahren )

Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person mehr als drei Zahnlücken bzw. mehr als drei freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

Eine Versicherung im Tarif AZ + Prophy ist daher nicht möglich.
Ein Antrag würde sofort von der Barmenia abgelehnt.

Die Mitversicherung war Ihnen wichtig, der Tarif Barmenia AZ + Prophy leistet für den Einschluss fehlender Zähne.
Preis- und Leistungsverzeichnis:
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Nein, es gibt kein bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis!

Die Barmenia berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Rechnungsbetrages.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis ?
Bonusheft:
Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung ?
Ihr Bonusheft hat bei der Versorgung mit Zahnersatz hohen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Wichtig zu wissen: Für die Einstufung zählt nicht der heute zum Zeitpunkt der Antragstellung belegbare Zeitraum, sondern der Zeitraum, der zu dem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt belegt werden kann, an dem Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen wird. Sie können also auch nach Abschluss der privaten Zahnzusatzversicherung noch weitere Bonuszeiten ansammeln.

Die Barmenia belohnt im Tarif AZ + Prophy kontinuierliche und im Bonusheft dokumentierte Zahnarztbesuche. Der Tarif AZ erstattet 35 % vom Rechnungsbetrag. Der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu. Je höher der Bonus ausfällt, umso weniger müssen Sie selbst vom Rechnungsbetrag übernehmen.
( Keramikkrone AZ + Prophy )

Über die Gewährung des Kassenbonus und die Höhe der Gesamterstattung entscheidet der im Bonusheft dokumentierte Zeitraum ( bis 5 Jahre, 5 bis 10 Jahre, 10 Jahre und mehr ), der zu dem Zeitpunkt in der Zukunft nachgewiesen werden kann, an dem Ihr Zahnarzt den Heil- und Kostenplan erstellen wird.
Standard Grundversorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen ?
35 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen, die rein als kassenzahnärztliche Regelversorgung abgerechnet werden, ohne dass Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt den Festkostenzuschuss, der bei dieser Ausführung der Behandlung die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmacht. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung AZ + Prophy erstattet 35 % des Rechnungsbetrages. Eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu. In der Summe aller drei Leistungen werden maximal 100 % des Rechnungsbetrages ausgezahlt.
Höherwertige Versorgung:
Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen ?
35 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, ohne dass Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet werden.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung AZ + Prophy erstattet 35 % des Rechnungsbetrages. Der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu.
Wird die Verblendungen von Kronen und Brücken bezahlt ? Ja, Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils sechsten Zahns.
Leistungsumfang für Verblendungen: Die zahnärztlichen Leistungen sind nach Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden aus dem Tarif AZ bis zum jeweiligen Regel-Höchstsatz erstattet.
Inlays:
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays ?
100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Inlays.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss wie er z.B. für eine Amalgamfüllung angefallen wäre. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung AZ erstattet 65 %, der Tarif Prophy füllt unter Anrechnung der gesetzlichen Leistungen bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.
Leistungsumfang für Inlays: Keine Begrenzung. Im Tarif Barmenia AZ + Prophy gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z.B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden aus dem Tarif Prophy bis zum Höchstsatz erstattet.

Der Tarif Prophy leistet jedoch nicht für Onlays und Overlays. Diese zählen zu den Teilkronen, daher zum Zahnersatz und werden aus dem Tarif AZ mit 35 % bezuschusst.
Implantate:
Welche Erstattung erfolgt für Implantate ?
35 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erstattung für hochwertige Implantate.
Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss. Die Barmenia Zahnzusatzversicherung AZ + Prophy erstattet 35 % des Rechnungsbetrages. Der Festkostenzuschuss und eventuelle Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenkasse kommen noch dazu.
Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt ? Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen ( Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial ) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt ? Nein, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.
Leistungsumfang für Implantate: Keine Begrenzung. Im Tarif AZ + Prophy gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer, noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) abzurechnen und werden bis zum Regel-Höchstsatz erstattet.
 

Kieferorthopädie

Welche Erstattung erfolgt bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen, wenn für deren kieferorthopädische Behandlungen kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? Der Tarif AZ + Prophy leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen oder Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Welche Erstattung erfolgt bei Kindern und Jugendlichen für Restkosten aus der Mehrkostenvereinbarung, die anfallen können, obwohl ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse besteht ? Der Tarif AZ + Prophy leistet nicht für die Kosten die entstehen, wenn im Zuge kieferorthopädischer Behandlungen auch Leistungen aus der Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden.
 

Leistungsfähigkeit

Begrenzungen in den Anfangsjahren:
Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ?
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person keine bzw. maximal eine Zahnlücke bzw. freie Position in den Zahnreihen vorhanden ist.

In den ersten zwei Kalenderjahren ( KJ ) gilt für den Zahnersatztarif AZ eine Begrenzung von jeweils:
1.000,- € Erstattungsbetrag im ersten KJ
1.000,- € Erstattungsbetrag im zweiten KJ

Ab dem 3. Kalenderjahr stehen die Leistungen im Tarif AZ ohne Begrenzung zur Verfügung.

In den ersten vier Kalenderjahren ( KJ ) gilt für den Zahnbehandlungs- und Prophylaxetarif Prophy eine Begrenzung von insgesamt:
250,- € Erstattungsbetrag im ersten KJ
500,- € Erstattungsbetrag in den ersten zwei KJ
750,- € Erstattungsbetrag in den ersten drei KJ
1.000,- € Erstattungsbetrag in den ersten vier KJ
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person zwei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

In den ersten drei Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
250,- € Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
500,- € Erstattungsbetrag in den ersten zwei Kalenderjahren
750,- € Erstattungsbetrag in den ersten drei Kalenderjahren

Im vierten Jahr gilt nur noch die Begrenzung im Tarif Prophy von 1.000,- € Erstattungsbetrag in den ersten vier KJ.
Ja, Sie haben bisher angegeben, dass bei der zu versichernden Person drei Zahnlücken bzw. freie Positionen in den Zahnreihen vorhanden sind.

In den ersten drei Jahren gilt eine Begrenzung von insgesamt
125,- € Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
250,- € Erstattungsbetrag in den ersten zwei Kalenderjahren
375,- € Erstattungsbetrag in den ersten drei Kalenderjahren

Im vierten Jahr gilt nur noch die Begrenzung im Tarif Prophy von 1.000,- € Erstattungsbetrag in den ersten vier KJ.

Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurück zu führen ist.
Heil- und Kostenplan (HKP):
Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden ?
Ja, für den Tarif AZ + Prophy ist der Barmenia immer dann ein Heil- und Kostenplan rechtzeitig vor Behandlungsbeginn vorzulegen, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen 1.000 € überschreiten werden! Dies stellt für Sie aber keinen Mehraufwand dar, da Ihr Zahnarzt bei Zahnersatzmaßnahmen ohnehin einen HKP für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Eine Kopie dieses HKP reichen Sie bei der Barmenia ein. Bei Nichtvorlage eines HKP vor Behandlungsbeginn würde der 1.000 € übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen vorab um 50 % gekürzt.

Für den Tarif Prophy ist kein HKP erforderlich. Bei umfangreichen Füllungstherapien und generell bei Wurzel- und Parodontosebehandlungen empfehlen wir die freiwillige Vorlage eines HKP, um die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn abzuklären.
Wartezeit:
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnbehandlungen ?
Nein, es besteht keine Wartezeit. Leistungen für Kunststofffüllungen, Zahnreinigung und Zahnprophylaxe sowie für Zahnbehandlung, dazu zählen Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie aus dem Tarif Prophy unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen
Besteht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine Wartezeit für Zahnersatzmaßnahmen ? Ja, nach Versicherungsbeginn besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Im Anschluss können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie z. B. Inlays, Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen in Anspruch nehmen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer ? Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre.
Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.
Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre ? Ja, in § 14 Teil II der Versicherungsbedingungen verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Arzt ohne Kassenzulassung: Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, haben Sie dieselben Leistungsansprüche.
Da Sie aber Ihnen zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ( Festkostenzuschuss ) nicht in Anspruch genommen haben, wird der Erstattungsanspruch aus dem Tarif Prophy um 20 % gekürzt. Diese Summe würde als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet und von den tariflichen Leistungen der Barmenia abgezogen. Im Jahr 2010 verfügten aber 54.300 von 54.930 oder 98,85 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kalkulation:
Wie ist die Zahnzusatzversicherung kalkuliert ?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.
Es gibt fünf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 14., 21., 35. und 50. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Kassenunabhängige Erstattung:
Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte ?
Ja, Leistungen in den Tarifen AZ und Prophy stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, die Tarife sind daher reform- und zukunftstauglich.

Heute:
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten einen Festkostenzuschuss für jeden zu Zahnersatz führenden zahnmedizinischen Befund.
Der entsprechende und heute noch ausgezahlte Festkostenzuschuss ist in jedem Fall in Anspruch zu nehmen, andernfalls wird der Erstattungsanspruch aus dem Tarif Prophy um 20 % gekürzt.
Sollte der Festkostenzuschuss zukünftig entfallen, leistet die Barmenia in der Kombination AZ + Prophy auch weiterhin die heute zugesagten Prozentsätze.
 

Besonderheiten

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet ? Ja, unter den Versicherungsschutz fallen auch die im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen stehenden Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie.


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