Das Versicherungsverhältnis

Im Gegensatz zur GKV prüfen die privaten Versicherungsunternehmen bei einer Krankenzusatzversicherung die gesundheitlichen Verhältnisse des Antragstellers. Der Versicherer kann das Risiko nur zum Zeitpunkt der Antragstellung prüfen und bewerten, nach der Annahme des Antrages ist der Versicherer an den Vertrag gebunden, eine nachträgliche Schlechterstellung des Kunden aufgrund von Erkrankungen, die im Laufe der Versicherungsdauer eintreten, ist somit nicht möglich.


Zur Prüfung des objektiven Risikos bedient sich der Versicherer des Versicherungsantrags, der Antrag ist klassisch in drei Bestandteile unterteilt.


Angaben zu technischen Daten:

  1. persönliche Daten des Antragstellers und der zu versichernden Personen: Name, Alter, Geschlecht, Familienstand, Beruf, Nationalität, Bankverbindung


  2. beantragte Versicherungsleistungen: Versicherungsbeginn, Tarifbezeichnungen, Tarifbeiträge


  3. vorherige und parallele Versicherungen:
    Name Ihrer GKV, anderweitig bestehende Zusatz-, Krankenhaus- und Krankentagegeldversicherungen etc.


Angaben zu versicherungsmedizinischen Daten:

  1. zum aktuellen Gesundheitszustand
    zu laufender Medikamenteneinnahme
    zu ambulanten Behandlungen der letzten 3 Jahre
    zu stationären Behandlungen der letzten 5 - 10 Jahre


  2. zu bestehenden Gebrechen, chronischen Leiden, Anomalien zu bereits festgestellten Wehrdienstbeschädigungen oder anderweitigen Erwerbsminderungen

Angaben zu gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen:


Die Schlusserklärung befindet sich zumeist auf der Rückseite des Versicherungs-antrags im sogenannten Kleingedruckten und beinhaltet unter anderem

  1. die Datenschutzklausel zur Speicherung der persönlichen Daten,


  2. die Entbindung der im Antrag genannten Heilbehandler von der Schweigepflicht,


  3. Hinweise auf die vorvertragliche Anzeigepflicht, die Verpflichtung des Antragstellers zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Antragsfragen,


  4. Hinweise auf die Nachmeldepflicht für Behandlungen, Erkrankungen und Unfälle die zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem Zeitpunkt der Antragsannahme eintreten,


  5. Belehrungen über das Widerspruchsrecht, sofern bei Antragstellung alle relevanten Verbraucherinformationen gemäß § 10 a VAG ausgehändigt und die Aushändigung vom Antragsteller gegengezeichnet wurden. Oder falls dies nicht erfolgte über das Widerrufsrecht.

Führt die Risikoprüfung zu einem positiven Ergebnis, nimmt der Versicherer den Krankenversicherungsantrag an.


Mit der Annahme durch den Versicherer und dem Zugang der Annahmeerklärung oder des Versicherungsscheins beim Versicherungsnehmer endet dessen Nachmeldepflicht.


Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein festgelegten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Erstellung der Annahmeerklärung oder vor Erstellung des Versicherungsscheines bzw. vor Ablauf gegebenenfalls bestehender Wartezeiten.


Die Wartezeiten können erlassen werden, wenn Sie auf einem entsprechenden Formular des jeweiligen Versicherers (ärztliches Zeugnis) die dort aufgeführten Fragen von einem Arzt Ihrer Wahl beantworten lassen, bzw. sich den dort geforderten Untersuchungen unterziehen.


Der Versicherungsschutz beginnt um 0.00 Uhr und endet um 24.00 Uhr


Sie sollten eine Zusatzversicherung nie kurzfristig, sondern immer mit entsprechender Vorlaufzeit beantragen.

Ihre Ansprechpartner

  •  Das ACIO-Team steht Ihnen Rede und Antwort. Fragen Sie uns, wir helfen gerne.


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