Spezielle Rechtsgrundlagen

Neben den Regelungen, die das allgemeine Vertragsrecht betreffenden, gibt es auch Regelungen, in denen die speziellen Versicherungsinhalte geregelt werden.


Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)


Sie enthalten die standardisierten Vertragsgrundlagen und beschreiben die eigentlichen Hauptleistungen des Versicherers.


In der privaten Krankenversicherung bestehen diese in der Regel aus den Musterbedingungen:


MB / KK ( Krankheitskostenvollversicherung )
MB / KT ( Krankentagegeldversicherung )
MB / PV ( Pflegepflichtversicherung )


Die Musterbedingungen wurden vom Verband der privaten Krankenversicherer entwickelt, es steht den Unternehmen jedoch frei, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften für das Neugeschäft, auch gänzlich andere Regelungen zu verwenden.


Tarifbestimmungen / Tarifbedingungen


In den eigentlichen und von Tarif zu Tarif unterschiedlichen speziellen Tarifbedingungen werden die Abweichungen zu den Musterbedingungen benannt. Aus den Abweichungen zu den allg. Musterbedingungen ergeben sich dann die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Tarifen und den verschiedenen Versicherungsgesellschaften.


So kann ein Versicherer in drei verschiedenen Tarifwerken drei unterschiedliche Regelungen für die erstattungsfähigen Kosten festlegen.


Bsp. Tarif A1 B1 C1
1. Zahnersatz (ambulant) x x x
2. Sehhilfen x x x
3. Versicherungsschutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten einschl. Rücktransport und Überführung bzw. Bestattung im Ausland x x x
4. Medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland bei einer Erkrankung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland   x x
5. Hilfsmittel   x x
6. Ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker     x
7. Kurtagegeld     x
8. Inlays     x

Diese Bestimmungen können durch Angaben zu Summenbegrenzungen p.a., zu Gebührenordnungen, etc... ergänzt werden.
weitere Grundlagen

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