| Beschreibung |
Tarif-Info Hallesche CSA/CSW 1 |
| |
Die Tarifkombination CSA 100 / CSW 1 der Hallesche Krankenversicherung stammt aus dem Jahr 1988. und wurde in der Vergangenheit wiederholt von der Stiftung Warentest mit den Qualitätsurteil "befriedigend" bewertet. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung werden Leistungen für Einbettzimmer und, Chefarztbehandlungen übernommen. Es erfolgen keine Leistungen für ambulante Operationen. |
| Unterkunftskosten |
Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Einbettzimmer. |
| Arztkosten |
Chefarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen? 100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung. |
| |
Leistungsumfang GOÄ Keine Höchstsatz Begrenzung Bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf Höchstwerte ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt. |
| |
Belegarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen? 100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung. |
| |
Leistungsumfang GOÄ Keine Höchstsatz Begrenzung Bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf Höchstwerte ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt. |
| |
Ambulante OP
Nein, der Tarif leistet nicht für ambulante Operationen. |
| |
Leistungsumfang Keine Tarifleistung. |
| |
Vor- und Nachstationäre Behandlung Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. |
| |
Ambulante Aufnahme und Abschlussuntersuchung Ja, erstattet werden 100 % der ärztlichen Kosten der ambulant unmittelbar vor bzw. nach einer leistungspflichtigen Krankenhausbehandlung durchgeführten einmaligen Aufnahme- und Abschlußuntersuchung durch den liquidationsberechtigten Krankenhaus- oder Belegarzt. Dabei sind die Leistungen der GKV zunächst in Anspruch zu nehmen und dem Versicherer nachzuweisen. |
| |
Leistungsumfang Keine Höchstsatz Begrenzung Bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf Höchstwerte ( 3,5 ´fach GOA ) begrenzt. |
| |
Erstattet der Tarif die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten? Im Tarif CSA / CSW 1 erstattet die Hallesche die Mehrkosten.
Kürzt die gesetzliche Krankenkasse ihre Leistungen, weil der Versicherte ein anderes als ein in der ärztlichen EInweisung genanntes Krankenhaus aufsucht, so wird der Kürzungsbetrag erstattet. |
| |
Leistet der Tarif auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten ohne vorherige schriftliche Zusage? Ja, die Hallesche leistet. In Abweichung zu § 4 Teil I (5) leistet der Versicherer auch ohne vorherige schriftliche Zusage, a) wenn es sich um eine Notfalleinweisung handelt b) wenn das Krankenhaus das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung des Versicherten ist c) für die ersten 3 Wochen einer medizinisch notwendigen und von einem gesetzlichen Rehabilitationsträger genehmigten Anschlussheilbehandlung, welche innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnt. |
| |
Stationäre Transporte Ja, medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus können bei Inanspruchnahme der Wahlleistungen abgerechnet werden, soweit diese die Leistungen der Grundversicherung, die zunächst in Anspruch zu nehmen und dem Versicherer nachzuweisen sind, übersteigen. |
| Leistungsfähigkeit |
Ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend erforderlich (DRG-Fallpauschale)? Ja, der Tarif erbringt die Tarifleistungen nach Vorleistung der GKV gemäß DRG Fallpauschale. |
| |
Wichtige Obliegenheit Kundenfreundliche Regelung:
§ 9 AVB Teil II Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen, gemäß § 9 Teil I Abs. 1 wird verzichtet.
§ 9 AVB Teil I Abs. 1 besagt: Jede Krankenhausbehandlung ist binnen zehn Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen.
Die Ergänzungsformulierung in den Bedingungen der Hallesche lautet: Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung wird verzichtet.( vergl. hierzu jedoch § 4 Abs. 5 MB / KK 2008 ). |
| Zusatzleistungen |
bei Verzicht auf Wahlunterkunft 20,80- € Krankenhausersatztagegeld bei Unterbringung im Zweibettzimmer. 36,40- € Krankenhausersatztagegeld bei Unterbringung im Mehrbettzimmer. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt. |
| |
bei Verzicht auf Chefarztbehandlung 26,- € Krankenhausersatztagegeld bei verzicht auf privatärztliche Behandlung. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt. |
| |
stationäre Zuzahlungen
§ 39 Abs. 4 SGB Nein, diese Kosten werden nicht übernomen, sind vom Versicherten an das Krankenhaus zu bezahlen, und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet. |
| |
stationäre Kuren Nein, diese Kosten werden nicht übernomen. |
| |
Begleitperson Ja, wird neben einem versicherten Kind bis zum vollendeten 8. Lebensjahr während einer stationären Heilbehandlung ein Elternteil als Begleitperson stationär aufgenommen, werden auch die gesondert berechenbaren Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson erstattet.
Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann. |
| |
Versicherten-Karte Ja, eine Hallesche-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Krankenhaus und dem Zusatzversicherer gibt es. |
| Wartezeit |
allgemeine Wartezeit Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen. |
| |
besondere Wartezeit Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate. |
| |
Wartezeiterlass Nein, ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist nicht möglich. |
| Dauer |
Mindestversicherungsdauer 2 Jahre. |
| |
verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre? Ja, in § 14 Teil II der AVB verzichtet die Hallesche auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. |
| |
Kündigung Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres (VJ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. |
| |
automatisches Ende der Versicherung Einen Automatismus zur Beendigung gibt es nicht. Bei Beendigung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entällt die Voraussetzung zur Zusatzversicherung, der Vertrag ist vom Versicherungsnehmer zu kündigen. |
| |
uneingeschränkte Weltgeltung Nein, der volle Versicherungsschutz für den Patienten ergibt sich erst zusammen mit der Vorleistung der dt. gesetzlichen Krankenkassen. Da diese bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leisten empfiehlt es sich für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. |
| Besonderheiten |
Kinder allein versicherbar Ja, aber Kinder können erst ab dem 8. Lebensjahr allein versichert werden. Bei jüngeren Kindern ist ein Elternteil ebenfalls im Tarif CSA / CSW 1 zu versichern. |
| |
Alterungsrückstellungen Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. |
| |
Schadenfreiheitsrabatt Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor. |
| Info |
Gesundheitsfragen Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen. |