Concordia Krankenhauszusatzversicherung Tarif Concordia SZ2 Plus

Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der Concordia verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen objektiven Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Krankenhauszusatzversicherung der Concordia können Sie bauen.




Concordia SZ2 Plus
 


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Leistungen Tarif Concordia SZ2 Plus im Detail

Beschreibung Tarif-Info Concordia SZ2 Plus
  Der Tarif SZ Plus der Concordia ist die leistungsverbesserte Version des seit 1990 angebotenen Tarifs SZ. Der Grundtarif SZ wurde bereits mehrfach durch die Stiftung Warentest ausgezeichnet, der SZ Plus ist erst seit Juli 08 auf dem Markt und daher zu neu, um schon über eine Bewertung zu verfügen. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung werden Leistungen für Zweibettzimmer, Chefarztbehandlungen, Belegarzt und ambulante Operationen übernommen. Insbesondere die Regelungen zu gemischten Heilanstalten, aber auch die kundenfreundliche Auslegung der vertraglichen Obliegenheiten ( § 9 AVB Teil I Abs. 1 ) und viele weitere Details sprechen für die Concordia und den Tarif SZ Plus. Ein Detail bereitet uns jedoch etwas Unbehagen, die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass dem Versicherer eine über den Höchstatz der Gebührenordnung hinausgehende Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn vorzulegen ist. Zu diesem Zweck hat der Versicherer besondere Fax- Nummern eingerichtet. Ob der Patient im Klinikalltag aber in der Lage sein wird diese Obliegenheit erfüllen zu können bleibt dahingestellt.
Unterkunftskosten Welche Unterkunftsleistungen werden erstattet?
100 % für die gesondert berechnete Unterkunft und Verpflegung im Zweibettzimmer.
Arztkosten Chefarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Chefärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete chefärztliche Leistung
  Leistungsumfang GOÄ
Keine Höchstsatz Begrenzung
Für die Teile einer Liquidation, die die Höchstsätze ( 3,5 fach GOÄ ) der amtlichen Gebührenordnung überschreiten, werden Leistungen zur Verfügung gestellt, soweit es sich um Maßnahmen einer stationären Heilbehandlung handelt und der Concordia eine den Vorschriften der Gebührenordnung entsprechende Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn vorgelegt wird.
  Belegarzt
Welche Erstattung erfolgt für die von Belegärzten durchgeführten Behandlungen?

100 % für die gesondert berechnete ärztliche Leistung
  Leistungsumfang GOÄ
Keine Höchstsatz Begrenzung
Für die Teile einer Liquidation, die die Höchstsätze ( 3,5 fach GOÄ ) der amtlichen Gebührenordnung überschreiten, werden Leistungen zur Verfügung gestellt, soweit es sich um Maßnahmen einer stationären Heilbehandlung handelt und der Concordia eine den Vorschriften der Gebührenordnung entsprechende Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn vorgelegt wird.
  Ambulante OP
100 %. Der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten einer ambulanten Operation im Krankenhaus werden erstattet.
  Leistungsumfang
Keine Höchstsatz Begrenzung
Für die Teile einer Liquidation, die die Höchstsätze ( 3,5 ´fach GOÄ ) der amtlichen Gebührenordnung überschreiten, werden Leistungen zur Verfügung gestellt, soweit es sich um Maßnahmen einer stationären Heilbehandlung handelt und der Concordia eine den Vorschriften der Gebührenordnung entsprechende Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn vorgelegt wird.

Zusätzlich erstattet der Versicherer die nachgewiesenen Fahrtkosten zum und vom Krankenhaus am Tag der ambulanten Operation bis zu insgesamt 50,- € je Kalenderjahr.
  Vor- und Nachstationäre Behandlung
Ja, die Aufwendungen sind auch bei vor- und nachstationären Behandlungen gemäß § 115 a SGB V erstattungsfähig. Dadurch ist z.B. sichergestellt, dass auch eine von dem Operateur durchgeführt Vor- oder Nachuntersuchung abgerechnet werden kann. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
  Ambulante Aufnahme und Abschlussuntersuchung
Ja, für ambulante Aufnahme und Abschlussuntersuchungen durch den operierenden Arzt im Rahmen einer stationären Behandlung werden 100 % der nach den Vorleistungen der GKV verbleibenden Kosten für eine gesondert berechnete ärztliche Leistung erstattet, soweit sie nicht unter § 115 a SGB V fällt.
  Leistungsumfang
Keine Höchstsatz Begrenzung
Für die Teile einer Liquidation, die die Höchstsätze ( 3,5 fach GOÄ ) der amtlichen Gebührenordnung überschreiten, werden Leistungen zur Verfügung gestellt, soweit es sich um Maßnahmen einer stationären Heilbehandlung handelt und der Concordia eine den Vorschriften der Gebührenordnung entsprechende Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn vorgelegt wird.
  Erstattet der Tarif die bei freier Krankenhauswahl anfallenden Mehrkosten?
In der Tarifkombination SZ 2 + SZ plus erstattet die Concordia 100 % der Mehrkosten. Mehrkosten, die entstehen, wenn ein anderes als in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus gewählt wird (§ 39 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V), werden erstattet
  Leistet der Tarif auch bei Akut-Behandlungen in sogenannten gemischten Heilanstalten ohne vorherige schriftliche Zusage?
Ja, die Concordia leistet.
Zu Gunsten der versicherten Person verzichtet der Versicherer in der Tarifkombination SZ + SZ Plus auf die Anwendung des § 4 Abs. 5 MB / KK 2008.
  Stationäre Transporte
Nein, Transporte müssen mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden.
Leistungsfähigkeit Ist eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend erforderlich (DRG-Fallpauschale)?
Ja, der Tarif erbringt die Tarifleistungen nach Vorleistung der GKV gemäß DRG Fallpauschale.
  Wichtige Obliegenheit
Kundenfreundliche Regelung:

§ 9 AVB Teil II Auf die Anzeige einer Krankenhausbehandlung innerhalb von 10 Tagen, gemäß § 9 Teil I Abs. 1 wird verzichtet.


§ 9 AVB Teil I Abs. 1 besagt eigentlich:
Jede Krankenhausbehandlung ist binnen zehn Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen. andernfalls ist der Versicherer ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

Auch wenn Sie durch die Regelungen in Teil II der AVB von der Meldepflicht befreit sind, sollten Sie im eigenen Interesse jede geplante Krankenhausbehandlung, die keine Notfallaufnahme ist, rechtzeitig vor ihrem Antritt angezeigt werden, damit der Versicherer seine Leistungspflicht, oder das mögliche Vorliegen einer gemischten Anstalt im Sinne des § 4 Abs.5 — vorher prüfen und eine verbindliche Leistungszusage erteilen kann.
Zusatzleistungen bei Verzicht auf Wahlunterkunft
20,- € Krankenhausersatztagegeld für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
  bei Verzicht auf Chefarztbehandlung
20,- € Krankenhausersatztagegeld für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung. Aufnahme- und Entlassungstag gelten zusammen als ein voller Tag. Für Kinder werden die Beträge ungekürzt ausgezahlt.
  stationäre Zuzahlungen § 39 Abs. 4 SGB
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen, sind vom Versicherten an das Krankenhaus zu bezahlen, und werden von diesem an seine gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.
  stationäre Kuren
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen.
  Begleitperson
Nein, Kosten für Begleitpersonen werden nicht übernommen.

Wichtig zu wissen:
Wenn der aufnehmende Krankenhausarzt die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil befürwortet und ein Elternteil als Begleitperson mit aufnimmt werden die Unterbringungskosten für den begleitenden Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung des Kindes übernommen. Dies geschieht inzwischen nahezu regelmäßig, da die Krankenhäuser froh darüber sind dass Kinder und insbesondere Kleinkinder von den Eltern betreut werden, sodass sich das ohnehin knappe Krankenhauspersonal anderen Aufgaben widmen kann.
  Versicherten-Karte
Ja, eine Concordia -Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Krankenhaus und dem Zusatzversicherer gibt es.
Wartezeit allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate und entfällt bei Unfällen.
  besondere Wartezeit
Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate und gilt nur für Psychotherapie und Entbindungen.
  Wartezeiterlass
Ja ein Wartezeiterlass durch Vorlage eines ärztliches Zeugnis ist möglich, das Zeugnis muss zusammen mit dem Antrag, oder innerhalb von 21 Tagen nach Antragstellung vorgelegt werden.
Dauer Mindestversicherungsdauer
2 Jahre.
  verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre?
Ja, in § 14 Abs. 1 Teil II der AVB verzichtet die Concordia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
  Kündigung
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Danach kann das Versicherungsverhältnis immer nur zum Ende eines VJ gekündigt werden. Das VJ fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
  automatisches Ende der Versicherung
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als die in § 1 Abs. 5 genannten, endet insoweit das Versicherungsverhältnis, es sei denn, dass es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird Auszug § 1 Abs. 5 : ( Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte.
  uneingeschränkte Weltgeltung
Nein, der volle Versicherungsschutz für den Patienten ergibt sich erst zusammen mit der Vorleistung der dt. gesetzlichen Krankenkassen. Da diese bei Auslandsbehandlungen im Regelfall nicht leisten empfiehlt es sich für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsresiekrankenversicherung abzuschließen.
Besonderheiten Kinder allein versicherbar
Ja, Kinder können allein und zum Kinderbeitrag versichert werden.
  Alterungsrückstellungen
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.
  Schadenfreiheitsrabatt
Der Tarif sieht keinen Schadenfreiheitsrabatt bei Leistungsfreiheit vor.
Info Gesundheitsfragen
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.